Mitgabe privater Kopien bei Medienverkauf

Liebe Kundige,

jemand sagte mir,

a) die Anfertigung von Kopien von Audiomedien für den ausschließlich privaten Gebrauch (z.B. als Sicherungskopien oder für unterwegs) sei durchaus legal, solange der Kopieninhaber auch Inhaber des Originals sei [sagen wir: jemand überspielt seine CD-Sammlung auf .mp3 für unterwegs].

b) Im Falle der Veräußerung des Originals müsse (merke: dürfe nicht nur, sondern MÜSSE] dann - ähnlich z.B. wie bei privat nachgemachten Schlüsseln von Mietobjekten - die Kopie entweder mitgegeben oder vernichtet werden.

Sind die Aussagen korrekt? Ich bin mir da nicht sicher, ich dachte bislang, das Verbot ginge über das Veräußern von Kopien (abseits vom Original) im Prinzip noch hinaus.

Es dankt & grüßt

Pengoblin

Hi,

ianal, aber imho gilt noch immer, dass für den privaten Gebrauch Kopien gefertigt werden dürfen, allerdings unter der Voraussetzung, dass dafür keine Kopierschutzmechanismen umgangen werden müssen.

Diese privaten Kopien dürfen sogar im engsten Familien- und Freundeskreis weitergegeben werden. Hierzu taucht immer wieder die Anzahl „7“ auf. Diese wurde wohl schon hin und wieder in einschlägigen Verhandlungen als gerade noch angemessen erachtet.

Wenn ich das nun weiterspinne, mußt Du eine Kopie nach dem Verkauf m.E. nicht vernichten. Denn… Du könntest ja auch eine Kopie im „engsten Familienkreis“ angefertigt haben und ebendiese auch wieder zurückbekommen, völlig unabhängig vom Verkauf des Originals.

Gruß
Horst

Hi

Sind die Aussagen korrekt? Ich bin mir da nicht sicher, ich
dachte bislang, das Verbot ginge über das Veräußern von Kopien
(abseits vom Original) im Prinzip noch hinaus.

Wenn man das mal weiter denkt bist du der Meinung das man sich eine CD kaufen kann, diese kopieren (sofern se keinen wirksamen Schutz hat [z.B. analog]) und dann das Original weiterverkaufen und die Kopie für sich behalten.

Wenn man das weiterspinnt kann man das auf DVD und Software ausweiten (wobei bei Software die Klausel mit dem Kopierschutz gänzlich entfällt).

Denke das kann man sich selbst beantworten ob das erlaubt ist.

MfG
Lilly

Wenn man das mal weiter denkt bist du der Meinung das man sich
eine CD kaufen kann, diese kopieren (sofern se keinen
wirksamen Schutz hat [z.B. analog]) und dann das Original
weiterverkaufen und die Kopie für sich behalten.

Ja, kann man. Warum nicht?

Wenn man das weiterspinnt kann man das auf DVD und Software
ausweiten (wobei bei Software die Klausel mit dem Kopierschutz
gänzlich entfällt).

Nein, kann man (zumindest bei Software) nicht.

http://www.internet-magazin.de/praxis/multimedia/a/N…

LG
Stuffi

Wenn man das weiterspinnt kann man das auf DVD und Software
ausweiten (wobei bei Software die Klausel mit dem Kopierschutz
gänzlich entfällt).

Denke das kann man sich selbst beantworten ob das erlaubt ist.

MfG
Lilly

Hallo Lilly -

da bist Du beim Weiterdenken leider falsch abgebogen. Ich war bislang sogar eher der Meinung, bereits das Anfertigen von Kopien für den Privatbereich sei juristisch grenzwertig (das Stichwort mit dem Kopierschutz als Kriterium hat mir z.B. gefehlt).

Dennoch danke der Beantwortungsbemühung.

Gruß,

Pengoblin

Hallo Horst -

ianal, aber imho gilt noch immer, dass für den privaten
Gebrauch Kopien gefertigt werden dürfen, allerdings unter der
Voraussetzung, dass dafür keine Kopierschutzmechanismen
umgangen werden müssen.

Ah danke, das Stichwort mit dem Kopierschutz hat mir gefehlt.

Diese privaten Kopien dürfen sogar im engsten Familien- und
Freundeskreis weitergegeben werden. Hierzu taucht immer wieder
die Anzahl „7“ auf.

An 7 Familienmitglieder? 7 Kopien? Nur nach 7 Uhr abends? Da staunt der Laie…

Wenn ich das nun weiterspinne, mußt Du eine Kopie nach dem
Verkauf m.E. nicht vernichten.

Ich verstehe das so, dass beim Verkauf dem Original die Kopie beigegeben werden dürfte, aber nicht müßte. Lediglich der Verkauf einer Kopie (ohne Original dabei) wäre illegal.

In jedem Fall danke der Beantwortungsbemühung!

Pengoblin

Hallo zurück

Wenn man das weiterspinnt kann man das auf DVD und Software
ausweiten (wobei bei Software die Klausel mit dem Kopierschutz
gänzlich entfällt).

Nein, kann man (zumindest bei Software) nicht.

http://www.internet-magazin.de/praxis/multimedia/a/N…

Oder doch?

„Eine Sicherheitskopie ist ein besonderes Vervielfältigungsstück, das nur anfertigen darf, wer ein Original besitzt und auch nur dann, wenn es erforderlich ist. Das heißt: Liefert der Hersteller oder Verkäufer des Programms schon eine Kopie mit, darf auch der Besitzer eines Originalprogramms keine zusätzliche Kopie machen. Das heißt auch: Verkaufe ich mein Programm, muss ich die Sicherheitskopie löschen oder dem Käufer mitgeben. Die Sicherheitskopie ist die einzige Vervielfältigung, die der berechtigte Nutzer eines Computerprogramms herstellen darf. Die weiter gehende, allgemeine Privatkopieregelung gilt für Computerprogramme nicht.“
http://www.irights.info/index.php?id=5

Oder hier gibts seit Jahren die nötige Software (bei Amazon und anderen, imo auch im Shop um die Ecke)

„Rippen Sie doch was Sie wollen! Das professionellste Werkzeug unter den Kopiertools. Für PC-Spiele-CDs .-DVDs und Playstation. Mit HD-DVD- und blu-Ray-Unterstützung.“
http://www.amazon.de/S-A-D-Game-Jack-6-0/dp/39395604…

MfG
Lilly

Abend!

a) die Anfertigung von Kopien von Audiomedien für den
ausschließlich privaten Gebrauch (z.B. als Sicherungskopien
oder für unterwegs) sei durchaus legal, solange der
Kopieninhaber auch Inhaber des Originals sei [sagen wir:
jemand überspielt seine CD-Sammlung auf .mp3 für unterwegs].

Das stimmt wenn kein „wirksamer“ Kopierschutz umgangen wird
(wie schon erwähnt). Das tust du übrigens nicht, wenn du den
PC an die Audio-Anlage anschließt und die CD analog mitschneidest.

b) Im Falle der Veräußerung des Originals müsse (merke: dürfe
nicht nur, sondern MÜSSE] dann - ähnlich z.B. wie bei privat
nachgemachten Schlüsseln von Mietobjekten - die Kopie entweder
mitgegeben oder vernichtet werden.

Nein, die Kopie darfst du behalten. Du darfst sogar in der Bücherrei
eine CD ausleihen und für deine privaten Zwecke eine Kopie anfertigen.

Sind die Aussagen korrekt?

Siehe oben, aber das gesagte gilt nicht für Software, da gelten
andere Regeln (Microsoft kriegt ja auch von der GEMA nichts ab).

Gruß
Stefan