Hallo!
In diesem Beispiel ging es darum, dass der Beamte behauptet hätte, dass der „Personalausweis immer mitzuführen“ sein.
Eine Plicht hierrüber kann ich deiner Argumentation nicht entnehmen und auch nicht den §§. Denn es ging nicht darum, dass „eine Ordnungswidrigkeit vor[liegt], wenn man sich gegenüber einem
Polizisten nicht ausweisen kann“. Ich habe die Frage so verstanden, dass die Person sich sehr wohl ausweisen konnte. Nur eben nicht sofort, da der Perso anderswo aufbewahrt wurde als in der eigenen Geldbörse (die man bekanntlich mit sich umträgt). Der von dir zitierte § regelt, dass man einen Perso (bzw Reisepass) der zuständigen Stelle vorgelegen muss, aber doch nicht, dass es sofort geschen muss. (und schon gar nicht, wo sich der Perso befinden muss.)
Besitz man eines von beiden, handelt man nicht ordnungswidrig.
Der Frage ist ausserdem nicht zu entnehmen, dass die Person es verweigert hat, den Perso vorzulegen. Wo ist denn da die Ordnungswiedrigkeit?
Davon mal abgesehen, gibt es (gute) Gründe, nicht immer alle wichtigen Dokumente mit sich umzuschleppen; z.B. Diebstahl. Das „Diebstahl-Argument“ hat dann besondere Bedeutung, wenn man nur einen Reisepass besitz und sich in dem z.B. auch noch ein Visum für den nächsten Auslandsaufenthalt befindet. Keiner kann verlangen, dass man so wichtige Dokumente wie einen Perso ständig mit sich rumträgt, da andere damit bei Velust/Diebstahl „Schabernack“ betreiben könnten.
Im übrigen widersprichst du dich selbst:
Da das Hamburgische
Personalausweisgesetz keine Regelung über das Mitführen eines
Ausweises vorsieht, gilt das Personalausweisgesetz des Bundes.
Und im Personalausweisgesetz des Bundes ist keine Mitführpflicht geregelt.
Und gemäß § 5, Absatz 1, Ziffer 2 liegt eine
Ordnungswidrigkeit vor, wenn man sich gegenüber einem
Polizisten nicht ausweisen kann.
Wie gesagt, ich kann der Frage nicht entnehmen, dass die kontrollierte Person weder Perso noch RP besitz, noch dass sie das Vorzeigen verwiegert hätte.
Der Herr in Uniform dürfte sich also nicht geirrt haben.
Doch genau das hat er.
Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/persau…
http://hh.juris.de/hh/gesamt/PersAuswG_HA_1988.htm
Grüße!