Hallo, stimmt es dass ein grundsätzlicher Gewährleistungsausschluss nicht mehr rechtens ist? Wenn z.B. bei einem Motorrad einen Tag nach der Übergabe ein Bolzen der Hauptständeraufnahme einfach herausfällt, weil das Gewinde am Rahmen total vermurkst ist und das Krad nach der Übergabe nur noch 2 x Auf- und Abgebockt wurde, wie sieht es dann aus? Rücktritt vom Kaufvertrag ohne weiteres möglich? Der Vorbesitzer hatte nach eigenem Bekunden vorher noch etwas an den Ständern (Seiten- und Hauptständer) in Ordnung gebracht (dazu die Krümmer demontiert). Seine Aussage war dass das nun okay ist. Wurde leider im Kaufvertrag nicht explizit erwähnt. Von dem defekten Gewinde will er nichts gemerkt haben - eigentlich unmöglich… Aber nun sagt er dass er nur die Federn ersetzt hat (obwohl der Bolzen der nicht hält offensichtlich neu ist…). Auf Anrufe/Mails hat der Verkäufer zunächst nicht reagiert, erst der Hinweis auf eine mögliche Strafanzeige wegen Betruges/Arglistiger Täuschung rief nun eine Reaktion (Mail) hervor. Er wiederum droht mir nun mit seinem Anwalt… Von einer Rücknahme will er nichts wissen…
Hi,
so viel ich weiss hast du 14 Tage das Recht von Kauf zurück zu treten.
Bin mir aber nicht sicher, musst mal googeln.
Grüßle
so viel ich weiss hast du 14 Tage das Recht von Kauf zurück zu
treten.
Bin mir aber nicht sicher, musst mal googeln.
Hallo Bedhed,
leider weisst du gar nichts. Das ist schlicht falsch und ein Märchen! Es gibt KEIN generelles Rückgaberecht für 14 Tage!!! Vom Kaufvertrag kann man nicht generell Abstand nehmen. Beim Verbrauchsgeschäft (Unternehmer leistet an Verbraucher), gibt es sowas bspw. beim Haustürgeschäft, im Fernabsatzgeschäft oder bei Kreditierung und Ratenzahlung.
Bei Geschäften unter Privaten/Verbrauchern gibt es jedoch keine Widerrufsrechte. Ein Rücktritt ist nur möglich bei Sachmangel (unter weiteren Voraussetzungen), aber nur solange Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde (ist möglich!). Vorliegend wäre hier Schluß, weil wohl ein Ausschluß vorgesehen ist.
Beim vorliegenden Fall kommt ein Rücktritt jedoch wegen Sachmängelhaftung dennoch in Betracht, weil (mutmaßlich) der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Hierzu § 444 BGB:
„Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen…“
Jedoch besteht dann das Problem der Beweisbarkeit. Es besteht keine Vemutung, dass der Mangel bei Übergabe vorlag (das gibts nur beim Kauf vom Unternehmer) und es gibt keine Vermutung, dass bei Mängeln der Verkäufer diese wusste und bewusst verschwiegen hat.
Ich kenne den Mangel nicht, jedoch wird hier ein Fachmann prüfen können, ob der Mangel bei den zugestandenen Reparaturen tatsächlich bekannt gewesen ist.
Im weiteren wäre dann zu prüfen, ob man hier tatsächlich zurücktreten kann (Frage der Erheblichkeit des Mangels) oder ob man lieber anfechten sollte (dann komplette Rückabwicklung, aber engere Fristen).
Ein Tipp: Ab zum Anwalt und keine Mails schreiben.
der showbee
Hi!
Wurde die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen?
Falls ja, wird es schwierig. Du musst ihm dann schon Arglist nachweisen können.
Unabhängig vom Rechtlichen:
wenn der Rahmen nicht beschädigt ist, kann man das sicherlich relativ günstig instand setzen.
Weshalb zu einem Anwalt gehen, Kosten verursachen, die man ggf. auch noch selbst zu tragen hat, wenn man vor Gericht verliert und sich monatelang herumärgern?
Frage doch mal bei einem KfZ-Schlosser nach, ob er DIr das nicht zu einem vernünftigen preis reparieren kann.
Grüße,
Mathias
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Hallo,
danke für die Antwort.
In dem Vertrag ist der Ausschlusspassus leider abgedruckt…
Die Reparatur ist deshalb schwierig weil ca. 1 cm hinter der Lasche (die am Rahmen angeschweißt ist) die Ölwanne vom Motor ist. Also muss für eine haltbare Reparatur (z.B. eine Hülse hart einlöten oder das Loch Zuschweissen + neues Gewinde rein) eigentlich der Motor raus.
Eine schnelle Lösung hätte ich wohl auch kurzerhand vorgenommen. Ich gehe von einem bewussten Verschweigen aus, wenn ich unter Schilderung des Sachverhaltes und Aushändigung aller Unterlagen (evtl. auch der Schrauben, auf denen ja vielleicht Fingerabdrücke vom Verkäufer sind, der angeblich nur Federn gewechselt hat) Strafanzeige stelle - kann mir da irgendwas passieren? Alleine kann ich die arglistige Täuschung ja nicht beweisen…
Irgendwie scheue ich auch einen langwierigen Rechtsstreit bei dem außer den Anwälten alle verlieren, zumal der Kaufpreis nur bei 1250 Euro lag… Ich ärgere mich nur über die Abgebrühtheit…
Gruß
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Hi!
danke für die Antwort.
Gerne.
In dem Vertrag ist der Ausschlusspassus leider abgedruckt…
Schlecht.
Die Reparatur ist deshalb schwierig weil ca. 1 cm hinter der
Lasche (die am Rahmen angeschweißt ist) die Ölwanne vom Motor
ist. Also muss für eine haltbare Reparatur (z.B. eine Hülse
hart einlöten oder das Loch Zuschweissen + neues Gewinde rein)
eigentlich der Motor raus.
Kann man die Ölwanne einzeln abnehmen?
Du könntest sie dann gleich reinigen und eine neue Dichtung verbauen.
Eine schnelle Lösung hätte ich wohl auch kurzerhand
vorgenommen. Ich gehe von einem bewussten Verschweigen aus,
wenn ich unter Schilderung des Sachverhaltes und Aushändigung
aller Unterlagen (evtl. auch der Schrauben, auf denen ja
vielleicht Fingerabdrücke vom Verkäufer sind, der angeblich
nur Federn gewechselt hat) Strafanzeige stelle -
kann mir da
irgendwas passieren? Alleine kann ich die arglistige Täuschung
ja nicht beweisen…Irgendwie scheue ich auch einen langwierigen Rechtsstreit bei
dem außer den Anwälten alle verlieren, zumal der Kaufpreis nur
bei 1250 Euro lag… Ich ärgere mich nur über die
Abgebrühtheit…
Bei gebrauchten Fahrzeugen stimmt meistens irgendwas nicht.
Bei einem KP von 1250 Euro wäre mir, ehrlich gesagt, die Zeit zu schade für eine juristische Auseinandersetzung.
Ich kenne das Motorrad nicht, aber möglicherweise lässt sich das Problem leicht durch die Montage eines Seitenständers o.ä. beheben.
Ich habe dieses Jahr eine ´87er TT 600 für 1.200 Euro gekauft. Mir war klar, dass es einiges zu tun gibt, der Verkäufer hat ehrlich auf einige Mängel hingewiesen. Andere kannte er möglicherweise gar nicht.
Ich baue mir die Maschine über den Winter ordentlich auf und ärgere mich nicht weiter. Sonst hätte ich ein neueres und eben auch teureres Motorrad kaufen müssen.
Nehme es locker und frage mal in einer Werkstatt nach, was man machen kann. Evtl. gibt es in der Nähe eine Markenwerkstatt, die das Problem kennt und eine gute Lösung parat hat.
Grüße,
Mathias
Wenn der Käufer einen begründeten Verdacht hat (vorsätzliche Täuschung) und dieses äußert, z.B. im Rahmen einer Strafanzeige - können daraus eigentlich Probleme für den Käufer entstehen?
Der Verk. hat schon mit dem Säbel gerasselt…
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Hallo,
danke für die Antwort.
In dem Vertrag ist der Ausschlusspassus leider abgedruckt…Die Reparatur ist deshalb schwierig weil ca. 1 cm hinter der
Lasche (die am Rahmen angeschweißt ist) die Ölwanne vom Motor
ist. Also muss für eine haltbare Reparatur (z.B. eine Hülse
hart einlöten oder das Loch Zuschweissen + neues Gewinde rein)
eigentlich der Motor raus.
Fernab jedes rechtlichen:
Kannst Du es nicht mit einem Helicoil reparieren?
Gruß
Peter