Anonymen Brief und doch mit Hinweis von wemm aber

Wenn ein anonyme Brief (ohne Autogramm) aber mit den Hinweis von wem das Brief ist, an Bank und Notar gesendet wurde und wie später geklärt wurde, dass das Brief von andere Person geschrieben wurde, als im Hinweis - ist das Urkundenfälschung? und darf man ohne Beweise aber mit Verdacht Anzeige erstatten?
Danke

Anzeige erst nach der Aufklärung?
Hallo

und darf man ohne Beweise aber mit Verdacht Anzeige erstatten?

Ich bin da ja kein Experte, aber wenn man nur Anzeige erstatten dürfte, wenn man schon den Täter überführt hätte, dann fände ich wirklich ziemlich schwierig mit der Kriminalitätsaufklärung.

Viele Grüße

Hmmm… auf diese spärlichen Hinweise hin… es ist schwer zu urteilen, aber ich gehe nicht von einer Urkundenfälschung aus. Jeder Urkunde gemein ist der Aussteller, ohne Aussteller keine Urkunde, Und der fehlt hier eindeutig.
Ich weiss zwar nicht, um was es letztlich geht, aber rein gefühlsmäßig würde ich erstmal in Richtung Betrug gehen.

Gruss

Iru

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn ein anonyme Brief (ohne Autogramm) aber mit den Hinweis
von wem das Brief ist, an Bank und Notar gesendet wurde und
wie später geklärt wurde, dass das Brief von andere Person
geschrieben wurde, als im Hinweis - ist das Urkundenfälschung?

Nein. Evtl. Betrug: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__263.html

und darf man ohne Beweise aber mit Verdacht Anzeige erstatten?

Ja.

geschrieben wurde, als im Hinweis - ist das Urkundenfälschung?

Für mein Verständnis ist ein Blatt Papier ohne Unterschrift keine Urkunde. Also kann auch keine Urkundenfälschung vorliegen.

und darf man ohne Beweise aber mit Verdacht Anzeige erstatten?

Wenn der Verdacht einer Straftat besteht, kann man jederzeit Anzeige erstatten. beweise zu suchen ist dann Aufgabe der Strafverfolgungsbehörde. Man muß auch nicht unbedingt wissen, um welche Straftat es sich handelt, das prüft schon der Staatsanwalt. Das Ergebnis dieser Prüfung kann aber auch sein, dass gar keine Straftat vorliegt.

Grundkurs Strafrecht
Hallo zusammen!

Amüsant oder ärgerlich - wie so oft stelle ich mir auch hier wieder die Frage, wie ich das allgemeine Rumgestochere der hier versammelten „Experten“ finden soll. Daher hier mal ein wenig Wissensprostitution meinerseits:

In der ersten Woche des ersten Semesters lernt man an der Uni den Unterschied zwischen deskriptiven und normativen Tatbestandsmerkmalen. Paradebeispiel ist die Urkunde. Der Professor fragt, was eine Urkunde sei und die Studierenden antworten, dass darauf stehen muss, wie viele Punkte man bei den Bundesjugendspielen erreicht hat und dass der Ministerpräsident / der Bundespräsident unten unterschrieben haben muss. Hilfreich sei auch, wenn oben „Urkunde“ steht.

Dann fragt der Professor, ob denn der Bierdeckel in der Kneipe mit drei Strichen darauf auch eine Urkunde sei und alle lachen und sagen, das sei ja nur ein Bierdeckel.

Dann erzählt der Professor, dass für jeden Strafrechtler eine Urkunde eine verkörperte Gedankenerklärung ist, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt. Anhand dieser Definitionen bringt er den Studierenden die Kunst der Subsumtion bei und siehe da - hinterher sind alle überzeugt, dass der Bierdeckel eine Urkunde ist.

So, und was ist nun ein Brief, aus dem hervorgeht, wer ihn angeblich geschrieben hat? Na?

Dann erzählt der Professor, dass für jeden Strafrechtler eine
Urkunde eine verkörperte Gedankenerklärung ist, die zum Beweis
im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen
Aussteller erkennen lässt. Anhand dieser Definitionen bringt
er den Studierenden die Kunst der Subsumtion bei und siehe da

  • hinterher sind alle überzeugt, dass der Bierdeckel eine
    Urkunde ist.

So, und was ist nun ein Brief, aus dem hervorgeht, wer ihn
angeblich geschrieben hat? Na?

Na da holst du aber weit aus und liegst noch nicht mal richtig. Wenn Du aus irgendwelchen Hinweisen schlussfolgern kannst, dass evtl. der oder der den Brief geschrieben hat, dann stellt dies noch lange keinen Aussteller dar. Der Aussteller muss eindeutig und identifizierbar sein.
Um aber den Fall wirklich genau zu prüfen, ob eine Urkundseigenschaft vorliegt, dafür müssten sämtliche Einzelheiten bekannt sein. Das sind sie hier aber nicht.
Der Bierdeckel in der Kneipe ist die einzige Urkunde, die auch ohne hinzugeschriebenen Aussteller Urkundscharakter hat, der Aussteller wird hier durch Konkludenz ersetzt.

Iru

Huhu!

Wenn Du aus irgendwelchen Hinweisen schlussfolgern
kannst, dass evtl. der oder der den Brief geschrieben hat,
dann stellt dies noch lange keinen Aussteller dar.

Wir reden hier von „ein anonyme Brief (ohne Autogramm) aber mit den Hinweis von wem das Brief ist“. Mehr braucht man nicht.