http://www.autobild.de/?ziel=/archiv/ausgaben/2000/0…
Hi Tino,
Ist das wirklich alles? Ich vermute mal, dass dazu noch nie
begangenen „Vergehen“, wie z.B. zu schnelles Fahren u.a.
dazukommen, aber ist das dann wirklich alles?
Soviel ich weiß, ist das für die reine Benutzung des Blaulichts wirklich alles. Das Benutzen eines blauen Blinklichts stellt zunächst mal einfach eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wenn du dieses jedoch unbefugt benutzst, werden selbstverständlich all deine Verkehrsverstöße trotzdem geahndet, d.h. zu schnelles Fahren, Überholen im Überholverbot, Mißachtung des Ampelsignals und so weiter…
Noch dazu wirst du dir wohl ziemlich sicher sein können, daß Polizei und Gericht auch noch in folgenden Dingen bohren (und fündig werden):
- Nötigung (wenn ein anderer Fahrer dir Platz macht, weil er meint, es zu müssen)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (ist eine Sondersignalfahrt nunmal)
- evtl. auch noch Dinge wie Amtsanmaßung etc.
Auf deutsch: der Spaß wird teuer werden, teurer als 40 DM.
Von Dingen wie Erlöschen des Versicherungsschutzes und evtl. der ABE ganz zu schweigen!
Heisst das im Klartext, dass ich, wenn ich mir auf freier
(ohne Tempolimit) Autobahn mit Blaulicht die linke Spur frei
blinke, mit höchstens 40,- DM Strafe zu rechnen habe???
Blaulicht alleine verschafft dir eh noch lange nicht das Recht, von anderen Verkehrsteilnehmern freie Fahrt zu fordern; das sog. Wegerecht hast du nur in Verbindung mit Einsatzhorn.
Experten - wer kennt Fälle aus der Praxis oder kann was
konstruktives dazu sagen?
Ich kenne das nur insofern aus der Praxis, als daß ich täglich mit Sondersignal unterwegs bin - allerdings legal und zugelassen *g*.
PS: Die Frage ist natürlich nur rein interessenhalber gestellt
und nicht als Aufforderung gedacht!
Ich hoffe doch…
Btw, in dem Artikel ist sehr eindringlich dargestellt, daß es kein Zuckerschlecken ist, mit Sondersignal unterwegs zu sein - bei all den Schnarchnasen.
Gruss, Claus