Cover für Straßenmusik

Hallo,

ist es in Deutschland erlaub Titel zu Covern und diese dann auf der Straße zu spielen? Oder muss sowas bei der GEMA gemeldet werden?

Gruß,

christian

Guten Tag.

Öffentliche Aufführungen von - bei der GEMA registrierter - Musik sind grob gesagt immer gebührenpflichtig. http://de.wikipedia.org/wiki/Gema

Die GEMA ist nach meinen Erfahrungen auch nicht gerade ein Verein, der sich von vorgeschobenen Einlassungen beeindrucken lässt - sprich, auch, wenn es sich im Einzelfall um eine Bagatele handeln mag: wenn die mitbekommen, dass irgendwer irgendwo ihre Musik macht, kommen sie mit geöffneter Hand um die Ecke.

Wobei das auch nachvollziehbar ist. Stell dir vor, sie würden bei Straßenmusikanten auf ihre Gebühren verzichten: wie viele „Straßenmusikanten“ gäbe es dann schlagartig, die sich letzten Endes nur in das Nest, das die Komponeure und Texter gemacht haben, setzen würden?

Also, wer GEMA vermeiden will, darf nur, aber wirklich nur, eigenes Zeug spielen - oder solche Straßenfeger wie „Plattfußliesel hat mich angegrinst“ von Johann Jakob Schnackselneger, die dann nicht bei der GEMA registriert sind.

GEK

Ja

ist es in Deutschland erlaub Titel zu Covern

Das ist sowieso grundsätzlich erst einmal erlaubt, insofern man das „Werk“ nicht entstellt und den Autor beleidigt.

und diese dann auf der Straße zu spielen?

Das ist eher eine Frage der lokalen Verwaltung. In HD ist das eher kein Thema, in MA muss man wohl eine singende Rheumadecke sein um nicht verscheucht zu werden.

Oder muss sowas bei der GEMA gemeldet werden?

Interessanterweise nein. In einem anderen Forum hat jemand deshalb bei der Regionalvertretung der GEMA angerufen und die Auskunft erhalten, dass man sich dafür nicht interessiert. Auch gibt es auf der Homepage der GEMA keinen Tarif für Straßenmusik. Dafür für so ziemlich alles andere an Musikgebrauch. In Zweifelsfall noch mal die zuständige Regionalvertretung anrufen: http://www.gema.de/plz-suche/

Gruß

Stefan

Hallo,

Oder muss sowas bei der GEMA gemeldet werden?

Interessanterweise nein.

es muss vielleicht nicht gemeldet werden, die Abgabenpflicht besteht aber sehr wohl.

http://www.gemarecht.de/gema-gebuehren/
http://www.coverversion.de/html/faq_coverversion.htm…

Es wäre ja auch absurd, wenn der Urheber keinen Anteil beanspruchen dürfte, wenn sein Werk öffentlich von Dritten verwendet wird.

Gruß

S.J.

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E-Mail der GEMA
„Obwohl formal juristisch einen genehmigungspflichtige öffentliche Musikwiedergabe von sog. Straßenmusikanten erfolgt, hat die GEMA bisher in diesem Bereich grundsätzlich keine Lizenzierung durchgeführt.
Der Grund dafür ist, dass der Kontrollaufwand in keinem Verhältnis zu der urheberrechtlichen Vergütung stehen würde. Etwas anderes wäre nur dann der Fall, wenn zum Beispiel ein Geschäftsinhaber Musiker engagiert, damit sie vor seinem Betrieb spielen.“

Gruß

Stefan