Hi, Magenta!
ich mache mich jetzt wahrscheinlich bei den
Tierfreunden unbeliebt,
Da dürftest Du wohl Recht mit haben. Aber ich verstehe Deine Frage mal als rein hypothetisch.
aber trotzdem meine Frage:
was kann man legal gegen unerwünschte Tauben im eigenen Garten
unternehmen? Darf man mit einem Luftgewehr auf Tauben im
eigenen Garten schießen?
Was Du legal tun kannst, wäre die Tauben zu verscheuchen. Beispielsweise mit ´nem Wasserstrahl oder sonstigen „üblichen“ Methoden. Auf Tauben zu schießen, auch mit ´nem Luftgewehr, ist verboten. Das ergibt sich aus dem Tierschutzgesetz. Je nachdem, welche Absicht Du mit dem Schießen verfolgst, gilt entweder §4 Abs.1.
Zitat:
Tierschutzgesetz § 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Zitatende.
Selbst wenn Du keine Tötungsabsichten verfolgst, greift immer noch §13.
Zitat:
Tierschutzgesetz § 13
(1) Es ist verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmeren, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist; dies gilt nicht für die Anwendung von Vorrichtungen oder Stoffen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften zugelassen sind. Vorschriften des Jagdrechts, des Naturschutzrechts, des Pflanzenschutzrechts und des Seuchenrechts bleiben unberührt.
Zitatende.
Falls nein, welche Folgen hat man zu
erwarten, wenn man es doch tut?
Hier nur mal kurz die zu erwartenden Folgen:
Zitat:
Tierschutzgesetz § 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
- einem Wirbeltier
a) aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
Zitatende.
Mindestens würde man Dir jedoch eine Geldstrafe aufdrücken, Maximum laut Tierschutzgesetz sind hier DM 50.000,-. Von daher würde ich Dir dringend empfehlen, diese Gedanken schnellstens wieder zu vergessen. Und zwar unabhängig davon, was ich persönlich davon halte.
Ich kann Dir zumindest erzählen, wie das Problem seinerzeit im Garten eines Bekannten gelöst wurde. Sein Sohn hatte sich nach guter alter Tradition einen sog. Schlüppergummi-Katapult gebastelt und damit mit gelben trockenen Erbsen auf die Vögel geballert. Damit kann den Vögeln kaum was passieren. Gewirkt hat es übrigens letztendlich nicht. Die Viecher sind wahrscheinlich zu doof, um das zu begreifen. Gewirkt hat am Ende der von mir schon erwähnt Wasserstrahl. Und das auch immer nur für kurze Zeit. Am Ende sind die Viecher immer wiedergekommen. Sind halt stur.
So long.
Der Dicke MD.