Hallo, User!
Erstmal schönen Gruß an Deinen Hund!
Mich würde nun interessieren, wie sich das im Ernstfall
wirklich verhalten würde. Wenn nun jemand das Grundstück ohne
unser Wissen betritt und der Hund beißt zu, was dann?
Theoretisch bist Du laut BGB §833 zur Haftung und damit zum Schadenersatz verpflichtet. Grundsatz des deutschen Rechts ist eigentlich, das Du allein aus dem Besitz des Tieres heraus zur Haftung verpflichtet bist (sog. Gefährdenshaftung).
Dort (im §833) heißt es genau: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Allerdings gibt es hier eine sehr wesentliche zusätzliche Einschränkung. Diese wird in Deinem Falle zum Tragen kommen.
Im zweiten Satz des §833 heißt es nämlich dann: „Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Berufe, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalte des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
Voraussetzung dafür, das Du nicht haftbar gemacht werden kannst, ist m.E. das Dein Hund erstens von Dir zum Schutz Deines Grundstücks eingesetzt wird (klingt blöd, solltest Du aber so sehen). Und zweitens mußt Du die erforderliche Sorgfalt walten lassen. In den einzelnen Bundesländern gibt es mehr oder weniger sinnvolle Hundeverordnungen (überall anders), die genau regeln, was an Sorgfalt von Dir erwartet wird. In der Regel mußt Du dafür sorgen, das Dein Hund das eingefriedete Besitztum nicht ohne Dein Zutun und Deine Aufsicht verlassen kann. Das hast Du ja getan.
Wichtig ist weiterhin, das ja nur etwas passiert, wenn jemand ohne Aufforderung trotz eindeutiger Warnung Dein Grundstück betritt. Dies würde ich eindeutig als unbefugtes Betreten und damit mehr oder weniger rechtswidrig betrachten. Vielleicht solltest Du neben das Schild, daß vor dem Hund warnt auch noch ein Schild „Unbefugtes Betreten verboten“ anbringen. Dann gehst Du ganz auf Nummer sicher. Wenn nämlich jemand bei einer Unbefugten Handlung einen Schaden erleidet, dann ist das sein Problem. Meine ich jedenfalls.
Ich würde also sagen, Du brauchst Dir keine Sorgen machen. Allerdings würde ich Dir empfehlen, auf jeden Fall eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn Du es noch nicht getan hast. Die wehrt nämlich dann solche unberechtigten Ansprüche gegen Dich ab, wenn sie erhoben werden. Man lebt dann Streßärmer. Kann ich aus eigener Erfahrung nur empfehlen.
So long.
Der Dicke MD.