AWV-Meldepflicht beachten ?

Ich habe bei meiner Bank einen Scheck eingelöst und nun auf meinem Kontoauszug den Vermerk „AWV-Meldepflicht beachten“ gefunden.
Muss ich irgendwo etwas melden, oder erledigt das die Bank für mich ? Was wird dabei gemeldet und wo ?

danke

Hallo Tom,

Ich habe bei meiner Bank einen Scheck eingelöst und nun auf
meinem Kontoauszug den Vermerk „AWV-Meldepflicht beachten“
gefunden.
Muss ich irgendwo etwas melden, oder erledigt das die Bank für
mich ?

Grundsätzlich bist Du selbst für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland meldepflichtig nach Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Unter dem vollen Namen kannst Du auch nach dem Volltext googeln. Wenn der Scheck über einen Betrag von weniger als 12.500 Euro (ab 2001) ausgestellt war, kannst Du den Vorgang vergessen.

Wenn die Geldbewegung mehr war,

Was wird dabei gemeldet und wo ?

besorgst Du Dir bei der örtlich zuständigen Landeszentralbank die Formulare auf Papier oder als Datei. Die zuständige LZB kann ich Dir nicht sagen, weil auf Deiner ViKa kein Ort steht.

Gemeldet wird außer dem Betrag das Land, aus dem der Scheck kam, und nach einer vorgegebenen Klassifizierung der Grund der Zahlung.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Antwort
Gelten die 12.500 für einen Scheck oder insgesamt für mehrere in einem bestimmten Zeitraum ?

Danke für die Antwort
Gelten die 12.500 für einen Scheck oder insgesamt für mehrere
in einem bestimmten Zeitraum ?

Hallo Tom,

es geht immer unm die einzelnen Transaktionen (sofern die nicht zusammen hängen). Es geht hier auch nicht um die Meldnung an ein Finanzamt wie viele Kunden annehmen, sondern um eine statistische Zahl in der Bundesbankstatistik.
Solltest du diese Meldung nicht machen - und du befindest dich da in guter Gesellschaft, auch wenn ich ausdrücklich darauf hinweise, dass ich dir trotzdem diese Meldung nachelege - wird auch nicht viel passieren.
Dann taucht das eben in anderer Stelle in der Statistik auf.

Gruß Ivo

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