Risiken bei Privatkredit in Wohneigentümergemeinsc

Ich hoffe, folgende Frage ist nicht Offtopic in diesem Forum.

In unserer Wohneigentumsanlage mit 16 Parteien muss das Dach renoviert werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 38.000 Euro. Die Rücklagen betragen knapp 16.500 Euro, d.h. 21.500 Euro müssen finanziert werden. Einige Eigentümer können den auf sie entfallenden Anteil nicht aufbringen.

Unsere Hausverwaltung hat folgende Alternativen aufgestellt.

  1. Jeder bekommt eine Rechnung und muss seinen Anteil zu einem bestimmten Tag (Fälligkeitstermin der Handwerkerrechnung) den Anteil bereitstellen. Diejenigen, die das Geld nicht haben, müssen sich bei der Bank um einen Kredit kümmern

  2. Die Hausgemeinschaft nimmt einen Kredit über die gesamte offene Summe auf, der im Rahmen der monatlichen Umlage abgetragen wird

  3. Eigentümer, die ihren Anteil aufbringen können, zahlen ihren Anteil und sind somit bei der Tilgung im Rahmen der monatlichen Umlage außen vor (zahlen also keinen Abtrag und keine Zinsen). Für die Miteigentümer, die den Betrag nicht oder nicht voll aufbringen können, wird von der Hausgemeinschaft ein Kredit aufgenommen, wobei diese auch nur tilgen und Zinsen zahlen müssen.

  4. Eigentümer, die mehr als ihren Anteil zahlen könnten, stellen der Hausgemeinschaft einen Kredit zur Verfügung. Die Vorteil für die Eigentümer, die den Kredit gewähren ist, dass sie höhere Zinsen als bei der Bank bekommen, Vorteil für die Hausgemeinschaft ist, dass sie weniger Zinsen an die Bank zahlen (Zinsdifferenz wird geteilt).

Für mich kommt theoretisch auch Modell 3 oder 4 in Frage. Bei Geld hört jedoch schnell die Freundschaft auf und man läuft Gefahr, sich zu streiten. Was für Gefahren gibt es bei einem Privatkredit innerhalb der Hausgemeinschaft bzw bei einem Gemeinschaftskredit? Was müßte vertraglich geregelt werden, wer haftet bei Zahlungsunfähigkeit einer Partei?
Mir ist ein harmonisches Zusammenleben in der Hausgemeinschaft lieber als ein paar Zinsaufwendungen bzw. -einnahmen.
Was würdet ihr mir raten?

Gruß

Ragunte

Hallo

  1. Eigentümer, die mehr als ihren Anteil zahlen könnten,
    stellen der Hausgemeinschaft einen Kredit zur Verfügung. Die
    Vorteil für die Eigentümer, die den Kredit gewähren ist, dass
    sie höhere Zinsen als bei der Bank bekommen, Vorteil für die
    Hausgemeinschaft ist, dass sie weniger Zinsen an die Bank
    zahlen (Zinsdifferenz wird geteilt).

Das würde ich nun überhaupt nicht machen,wenn manche Parteien nicht mal 1375€s aufbringen können, kannste erahnen, was bei denen los ist,wenn das Auto oder WMa kaputt geht.
Dat gibt nur Mord und Totschlag und die HG geht kaputt

LG
Mikesch

Hallo,

schwierige Situation :frowning:. Leider kämpft man als Hausverwalter bei der Bildung von Rücklagen oft gegen Windmühlen, weil etliche Eigentümer sich darauf berufen, dass man im Falle eines Falles ja eine Sonderumlage machen kann - was dann eben doch nicht so klappt wie angedacht.

  1. Jeder bekommt eine Rechnung und muss seinen Anteil zu einem
    bestimmten Tag (Fälligkeitstermin der Handwerkerrechnung) den
    Anteil bereitstellen. Diejenigen, die das Geld nicht haben,
    müssen sich bei der Bank um einen Kredit kümmern

Darauf würde ich mich als Hausverwalter niemals einlassen. Ich vergebe Handwerkeraufträge erst, wenn die finanziellen Mittel auf dem Konto sind. Sprich, Ihr beschließt eine Sonderumlage mit Zahlungstermin XY, wer das Geld nicht hat, muss es sich irgendwie organisieren, und dann wird der Auftrag vergeben.

  1. Die Hausgemeinschaft nimmt einen Kredit über die gesamte
    offene Summe auf, der im Rahmen der monatlichen Umlage
    abgetragen wird

Vergiß es, ihr werdet keine Bank finden, die sich auf so etwas einläßt. Und selbst wenn, dann haftet die Gemeinschaft gesamtschuldnerisch, wenn also diejenigen, die das Geld jetzt schon nicht aufbringen können, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, bezahlen die solventeren Eigentümer die Außenstände.

  1. Eigentümer, die ihren Anteil aufbringen können, zahlen
    ihren Anteil und sind somit bei der Tilgung im Rahmen der
    monatlichen Umlage außen vor (zahlen also keinen Abtrag und
    keine Zinsen). Für die Miteigentümer, die den Betrag nicht
    oder nicht voll aufbringen können, wird von der
    Hausgemeinschaft ein Kredit aufgenommen, wobei diese auch nur
    tilgen und Zinsen zahlen müssen.

Auch hier: die solventen Eigentümer haften für die anderen - vergiß es. Ihr würdet hier einen von Anfang an wackeligen Kredit aufnehmen !

  1. Eigentümer, die mehr als ihren Anteil zahlen könnten,
    stellen der Hausgemeinschaft einen Kredit zur Verfügung. Die
    Vorteil für die Eigentümer, die den Kredit gewähren ist, dass
    sie höhere Zinsen als bei der Bank bekommen, Vorteil für die
    Hausgemeinschaft ist, dass sie weniger Zinsen an die Bank
    zahlen (Zinsdifferenz wird geteilt).

Das wäre theoretisch denkbar, damit genug Geld in der Kasse ist, um überhaupt den Auftrag vergeben zu können. In der Praxis aber werden die Eigentümer, die den Kredit gewährt haben, auf ihren Außenständen sitzenbleiben.

Es handelt sich um relativ geringe Summen für den einzelnen Eigentümer. Natürlich kann es vorkommen, dass man einen Betrag in dieser Größenordnung mal eben nicht ganz so kurzfristig aufbringen kann, aber wer eine Eigentumswohnung hat und seine Finanzen einigermaßen im Griff, sollte eigentlich für solche Situationen entweder eigene Rücklagen haben oder wenigstens kreditwürdig genug sein, um das Geld kurzfristig zu bekommen (Dispo oder ähnliches). Von 16 Eigentümern sollten mindestens 14 einen solchen Betrag aufbringen können.

Und nebenbei bemerkt: Ihr habt hoffentlich berücksichtigt, dass auf gar keinen Fall das ganze Guthaben des Hauses ausgegeben werden darf UND dass bei einem Dach während der Ausführung immer mal wieder Dinge auftreten können, die die Endrechnung um einige Tausender erhöhen ? Kalkuliert da bitte nicht zu knapp !

Fazit: Wenn es nicht supersuperdringend ist, dann sammelt erst das Geld ein ohne irgendwelche Zusatzkredite, und dann macht das Dach.

Alles Gute wünscht
Insel