Ich hoffe, folgende Frage ist nicht Offtopic in diesem Forum.
In unserer Wohneigentumsanlage mit 16 Parteien muss das Dach renoviert werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 38.000 Euro. Die Rücklagen betragen knapp 16.500 Euro, d.h. 21.500 Euro müssen finanziert werden. Einige Eigentümer können den auf sie entfallenden Anteil nicht aufbringen.
Unsere Hausverwaltung hat folgende Alternativen aufgestellt.
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Jeder bekommt eine Rechnung und muss seinen Anteil zu einem bestimmten Tag (Fälligkeitstermin der Handwerkerrechnung) den Anteil bereitstellen. Diejenigen, die das Geld nicht haben, müssen sich bei der Bank um einen Kredit kümmern
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Die Hausgemeinschaft nimmt einen Kredit über die gesamte offene Summe auf, der im Rahmen der monatlichen Umlage abgetragen wird
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Eigentümer, die ihren Anteil aufbringen können, zahlen ihren Anteil und sind somit bei der Tilgung im Rahmen der monatlichen Umlage außen vor (zahlen also keinen Abtrag und keine Zinsen). Für die Miteigentümer, die den Betrag nicht oder nicht voll aufbringen können, wird von der Hausgemeinschaft ein Kredit aufgenommen, wobei diese auch nur tilgen und Zinsen zahlen müssen.
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Eigentümer, die mehr als ihren Anteil zahlen könnten, stellen der Hausgemeinschaft einen Kredit zur Verfügung. Die Vorteil für die Eigentümer, die den Kredit gewähren ist, dass sie höhere Zinsen als bei der Bank bekommen, Vorteil für die Hausgemeinschaft ist, dass sie weniger Zinsen an die Bank zahlen (Zinsdifferenz wird geteilt).
Für mich kommt theoretisch auch Modell 3 oder 4 in Frage. Bei Geld hört jedoch schnell die Freundschaft auf und man läuft Gefahr, sich zu streiten. Was für Gefahren gibt es bei einem Privatkredit innerhalb der Hausgemeinschaft bzw bei einem Gemeinschaftskredit? Was müßte vertraglich geregelt werden, wer haftet bei Zahlungsunfähigkeit einer Partei?
Mir ist ein harmonisches Zusammenleben in der Hausgemeinschaft lieber als ein paar Zinsaufwendungen bzw. -einnahmen.
Was würdet ihr mir raten?
Gruß
Ragunte