Einkommensteuer - Wohnsitz im Ausland

Hallo Experten,

wahrscheinlich ist dieses Thema bestimmt schon mal behandelt worden, aber bisher fand ich keine fuer mich zutreffende Information.
Ich bin seit 10. Mai 2003 in Canada bei einer kanadischen Firma angestellt und lebe mit Familie hier. Bis Mai 2003 war ich in Deutschland ansaessig und bei einer deutschen Firma angestellt.
Demzufolge bin ich mehr als 183 Tage im Ausland und besitze hier einen Wohnsitz.
Was geschieht nun bei der naechsten Einkommensteuererklaerung? Bekomme ich von D alles zurueckerstattet und muss es anschliessend hier in Kanada versteuern?
Meine Frau hat bis Juli 2003 in D gearbeitet und ist anschliessend nach Canada gekommen. Wir waren bisher gemeinsam veranlagt (ich mit Steuerklasse 3 und sie mit 5), haben allerdings fuer die Zeit als ich schon in Canada war und sie noch in D die Steuerklassen in 3 fuer sie und 5 fuer mich geaendert. Was ist nun mit gemeinsamer Veranlagung?

Falls uns jemand in diesem Sachverhalt weiterhelfen kann oder einen link zu einer Diskussion zu diesem Thema geben kann waeren wir sehr dankbar.

Gruesse aus Vancouver

Joachim

Hallo Joachim,

für das Jahr 2003 müsst Ihr noch eine Steuererklärung in Deutschland abgeben.

Darin werden Eure deutschen Einkünfte „ganz normal“ erklärt.

Die kanadischen Einkünfte kommen auf die Anlage N in die Zeile 15, wenn du dort als Angestellter arbeitest.
Bist du als Selbständiger in Kanada tätig, gehören die Einkünfte auf die Anlage AUS auf die Rückseite.

Die kanadischen Einkünfte unterliegen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.

Näheres findest du im Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Kanada auf der Seite www.bundesfinanzministerium.de.

Gruß

Peter