Hi,
habe aufgrund schlechter Beratung (Steuerfachgeh.) Umsatzsteuer für
ein Kleingewerbe eingereicht, obwohl ich nach UStG § 19 Kleingewerbe
u. aufgr. der Höhe meines Umsatzes befreit gewesen wäre. Die
Steuerfachgeh. kann ich nicht haftbar machen. Die abgeg. Steuererkl.
war für das Jahr 2001, jetzt muss ich die Erkl. für 2002 abgeben u.
möchte den Verzicht auf § 19 rückgängig machen. Habe das Schreiben
auch schon beim Finanzamt persönl. abgegeben. Dort wurde ich auf die
vierwöchige Widerspruchsfrist eines Steuerbescheids aufmerksam
gemacht sowie die 5 jährige Bindung an die Umsatzsteuer.
Jetzt möchte ich wissen:
-
Hat mein Widerspruch rückwirkend für 2001 Aussicht auf Erfolg (s.
Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung) -
ist es wenigstens möglich mich ab 2002 wieder von der USt. befreien
zu lassen
Bin in beiden Jahren unter der Umsatzhöchstgrenze geblieben.
Hatte mich im Schreiben auf Möglichkeit der Änderung n. § 164 Abs. 2
AO 1977 berufen.
Vielen Dank an die Experten