UStG § 19: Umsatzsteuerbefreiung/Kleingewerbe

Hi,

habe aufgrund schlechter Beratung (Steuerfachgeh.) Umsatzsteuer für
ein Kleingewerbe eingereicht, obwohl ich nach UStG § 19 Kleingewerbe
u. aufgr. der Höhe meines Umsatzes befreit gewesen wäre. Die
Steuerfachgeh. kann ich nicht haftbar machen. Die abgeg. Steuererkl.
war für das Jahr 2001, jetzt muss ich die Erkl. für 2002 abgeben u.
möchte den Verzicht auf § 19 rückgängig machen. Habe das Schreiben
auch schon beim Finanzamt persönl. abgegeben. Dort wurde ich auf die
vierwöchige Widerspruchsfrist eines Steuerbescheids aufmerksam
gemacht sowie die 5 jährige Bindung an die Umsatzsteuer.

Jetzt möchte ich wissen:

  • Hat mein Widerspruch rückwirkend für 2001 Aussicht auf Erfolg (s.
    Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung)

  • ist es wenigstens möglich mich ab 2002 wieder von der USt. befreien
    zu lassen

Bin in beiden Jahren unter der Umsatzhöchstgrenze geblieben.

Hatte mich im Schreiben auf Möglichkeit der Änderung n. § 164 Abs. 2
AO 1977 berufen.

Vielen Dank an die Experten

nein das geht leider nicht, du musst die 5 Jahre leider abwarten!

ich bin in derselben Situation wie du, muss jedes Jahr sinnlos rund 800 Euro USt. bezahlen nur weil ich damals die Situation falsch eingeschätzt hatte als Neuling.

hi birgit,

wie schon per mail: leider sieht es schlecht für dich aus. der vorbehalt der nachprüfung beschränkt nur die materielle bestandskraft des bescheides, jedoch nicht die formelle bestandskraft.

aber es kommt bei der USt.KU-Antragsfrist auf die formelle
bestandskraft an.

wenn du eigentlich KU bist (unter den grenzen), dann für 2001 jedoch
regelbesteuert die steuererklärung einreichst, dann gilt dies als antrag auf option zur regelbesteuerung. an diesen antrag bist du für 5 jahre, also für 2001 - 2005 gebunden.

pech gehabt. warum hast du nicht damals einen steuerberater gefragt?
du musst an einen ganz schön dum… steuerfachgehilfen geraten sein,
die thematik gehört zum standart-repertoire…

mfg, auch wenn keine gute nachricht vom

showbee

p.s. bemühe in zukunft entweder die mail-anfrage ODER dieses forum…

dazu gleich noch ne Frage
Hallo,

dazu gleich noch ne Frage:

mal angenommen sie entscheidet sich ab 01.01.2005 wieder für die Buchhaltung ohne USt., muss man dafür rechtzeitig einen Antrag beim Finanzamt stellen und wenn ja: welchen? formlos/Formular???

Oder genügt es einfach ab 1.1.2005 die Rechnungen ohne USt. auszuweisen und dann 2006 die Steuererklärung für 2005 ohne USt.-Erklärung einzureichen?

Danke im Voraus.

hi,

ich kann hier leider keine praktische erfahrung einbringen. ich denke es wäre aber besser dem FA die umschwenkung zum KU mitzuteilen.

entweder gleich im zusammenhang mit der letzten jahressteuererklärung die noch regelbesteuert ist, hier kann der jahresumsatz gleich geprüft werden.

oder falls notwendig, dann zum zeitpunkt wo das finanzamt eine UStVA erwartet. wenn du im letzten jahr nämlich monatszahler warst, würde ich es nicht erst auf eine schätzung ankommen lassen… hier sollte man zum 10.01. bzw. 10.04. (quartal) gleich mitteilung machen.

dass dann keine ust mehr ausgewiesen werden darf auf der rechnung ist dann logische folge.

mfg vom

showbee