Hallo Andreas,
doch so mache ich es Rechnungsname für Firma Huber: Huber001,
dann Huber002, etc.
Was ist daran und wieso falsch??
Ich halte dieses Verfahren - entgegen einiger anderer Meinungen hier - tatsächlich für unzulässig. Denn was verlangt wird, ist eine fortlaufende Nummerierung, die sicherstellt, dass es keine Möglichkeit gibt, unbemerkt inoffizielle Rechnungen zu erstellen. D.h. wenn ich von 1-999 meine Rechnungen schreibe, dann gibt es eben jede Nummer nur einmal und die einzige Chance da noch etwas zu drehen wäre am Jahresende noch eine Rechnung 1000 ff zu schreiben, die ich dann nicht beim FA abgeben würde.
Bei deinem Verfahren kannst Du aber jederzeit einen Kunden dem FA überhaupt nicht bekannt geben und desse Meier001 - Meier999 sind dann nie nachvollziehbar, genau so wenig wie die Müller001-010 oder die Schmidt001, … D.h. was gefordert wird, ist ein durchgängiges Systeme, was in sich abgeschlossen ist und solche Unterschlagungen weitestgehend auszuschließen vermag.
Was in Grenzen möglich ist, ist die Vergabe von Nummernkreisen, jährliche oder fortlaufende Nummern, wenn dieses System einfach nachvollziehbar ist und ebenfalls in sich geschlossen ist. D.h. Du kannst deine Rechnungen z.B. mit 2005001 anfangen oder durchaus auch Rechnung 123Meier05 schrieben, wobei 123 dann eben die fortlaufende Nummer ist und Meier05 dein System der Zuordnung zum Kunden zusätzlich abbildet.
Aber tröste dich. Selbst wir Anwälte kommen mit den ganzen Anforderungen in dem Bereich nicht klar. Bei uns gab es insgesamt vier mehrseitige Rundschreiben der Kammer zum Thema (was ist mit Vorschussrechnungen auf Gerichtskosten, was mit Abrechnung längerfristig laufender Mandate, was mit reinen Spesenrechnungen, was mit Verrechnung von Fremdgelder, …). Das letzte hatte unsere - nicht gerade für launigen Schreibstiel bekannte - Kammer übertitelt: „MwSt, hoffentlich zum Letzten“.
Gruß vom Wiz