Hallo!
Angenommen eine Person arbeitet als Angestellter im öffentlichen Dienst und wird nach BAT IIa bezahlt.
Es fallen regelmäßig Überstunden an, da die Personalbesetzung sehr dünn ist. Die Überstunden sind vom Vorgesetzten verordnet.
Der Verwaltung ist es am liebsten, wenn die Überstunden abgefeiert werden. Auszahlen, meinten sie, machen sie eigentlich nicht und wäre auch für den Arbeitnehmer unsinnig, denn (Zitat) „das nützt nur dem Staat, davon bekommen sie fast nichts“.
Stimmt das?
Ich dachte eigentlich Überstundenzahlungen würden dem normalen Gehalt zugeschlagen und mit dem gleichen Steuersatz versteuert, nicht plötzlich einem viel höheren?
Ggf. gibt es ja auch Überstundenzuschläge (lt. BAT).
Fallen darauf dann auch Sozialabgaben an, oder sind Überstunden in irgendeiner Art „begünstigt“?
Oder ist „abfeiern“ doch die beste Möglichkeit?
Über Tipps würde ich mich freuen.
Vielen Dank!
Frank