Guten Tag,
meine Frage gilt der Rechtssprechung im Falle einer Hobby Band, wenn diese einen öffentlichen Auftritte hat und dafür Bezahlung bekommt.
Konkret. 7 Mann gehen einer regulären Arbeit nach und machen in ihrer Freizeit hobbymäßig Musik. Es liegt keine Absicht vor damit Gewinne zu erziehlen. Es entstehen dokumentierte Ausgaben für Equipment und laufende Unkosten. Die Auftritte finden rein auf privater Ebene für geschlossene Gesellschaften statt. Eine eventuelle Gage wird auf freiwilliger Basis ohne Vertrag bar an die Band von privat an privat gezahlt.
Nun zur Problemstellung:
Für einen konkreten Auftritt fragt eine Gemeinde bei der Band an ob sie im Rahmen einer öffentlichen Open-Air-Kinovorführung (ohne Eintritt) 1 Std. Musik spielen würde. Dafür würde die Gemeinde € 1000,- an die Band bezahlen.
Meine Fragen:
Wie läßt sich dieser Vorgang rechtlich korrekt in die Praxis umsetzen da die Band nicht als Gbr läuft sondern in den Rahmen von Liebhaberei fällt und somit keine Rechnung an die Gemeinde ausstellen kann?
Wäre eine evtl. Problemstellung abgewendet wenn die Band auf die Gage verzichtet?
Wer ist für die Bezahlung der GEMA verantwortlich und ist das mit einer „Liebhaberei-Band“ rechtens?
Kann es zu Schwierigkeiten den Bandnamen betreffend kommen wenn dieser in der Vorankündigung (Tageszeitung, Flyer) abgedruckt wird aber nicht ausführlich geprüft wurde ob es sich um einen geschützten Begriff handelt?
Bitte um baldige Antworten und sage schon mal vielen Dank.