Öffentlicher Auftritt einer Band gegen Bezahlung

Guten Tag,

meine Frage gilt der Rechtssprechung im Falle einer Hobby Band, wenn diese einen öffentlichen Auftritte hat und dafür Bezahlung bekommt.

Konkret. 7 Mann gehen einer regulären Arbeit nach und machen in ihrer Freizeit hobbymäßig Musik. Es liegt keine Absicht vor damit Gewinne zu erziehlen. Es entstehen dokumentierte Ausgaben für Equipment und laufende Unkosten. Die Auftritte finden rein auf privater Ebene für geschlossene Gesellschaften statt. Eine eventuelle Gage wird auf freiwilliger Basis ohne Vertrag bar an die Band von privat an privat gezahlt.

Nun zur Problemstellung:
Für einen konkreten Auftritt fragt eine Gemeinde bei der Band an ob sie im Rahmen einer öffentlichen Open-Air-Kinovorführung (ohne Eintritt) 1 Std. Musik spielen würde. Dafür würde die Gemeinde € 1000,- an die Band bezahlen.

Meine Fragen:
Wie läßt sich dieser Vorgang rechtlich korrekt in die Praxis umsetzen da die Band nicht als Gbr läuft sondern in den Rahmen von Liebhaberei fällt und somit keine Rechnung an die Gemeinde ausstellen kann?

Wäre eine evtl. Problemstellung abgewendet wenn die Band auf die Gage verzichtet?

Wer ist für die Bezahlung der GEMA verantwortlich und ist das mit einer „Liebhaberei-Band“ rechtens?

Kann es zu Schwierigkeiten den Bandnamen betreffend kommen wenn dieser in der Vorankündigung (Tageszeitung, Flyer) abgedruckt wird aber nicht ausführlich geprüft wurde ob es sich um einen geschützten Begriff handelt?

Bitte um baldige Antworten und sage schon mal vielen Dank.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

MFG

HWH
http://www.kuenstlerrat.de/tipps_b.htm

Konkret. 7 Mann gehen einer regulären Arbeit nach und machen
in ihrer Freizeit hobbymäßig Musik. Es liegt keine Absicht vor
damit Gewinne zu erziehlen.

Kann man das auch beweisen? Wie hoch sind die Einnahmen und demgegenüber die Ausgaben? Wenn ein Gewinn erzielt wird, kann man wohl kaum von fehlender Gewinnerzielungsabsicht sprechen.

Wie läßt sich dieser Vorgang rechtlich korrekt in die Praxis
umsetzen da die Band nicht als Gbr läuft sondern in den Rahmen
von Liebhaberei fällt und somit keine Rechnung an die Gemeinde
ausstellen kann?

Um eine GbR zu sein muss man sich nicht hinstellen und sagen „Wir sind jetzt eine GbR“. Auch eine Lotto-Tippgemeinschaft ist ohne eigenes Zutun eine GbR.

Weshalb kann die Band keine Rechnung an die Gemeinde stellen? Das hat mit einer - eventuellen - Liebhaberei nichts zu tun.

Wer ist für die Bezahlung der GEMA verantwortlich und ist das
mit einer „Liebhaberei-Band“ rechtens?

GEMA hat mit Steuerrecht nichts zu tun sondern mit Urheberrecht.

Kann es zu Schwierigkeiten den Bandnamen betreffend kommen
wenn dieser in der Vorankündigung (Tageszeitung, Flyer)
abgedruckt wird aber nicht ausführlich geprüft wurde ob es
sich um einen geschützten Begriff handelt?

Markenrecht und nicht Steuerrecht.

Abschließend stellt sich auch noch die Frage nach der Umsatzsteuer. Dort muss keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Auch hier sind deshalb die Einnahmen (also die Umsätze) wichtig wegen der Kleinunternehmergrenze.

Kann man das auch beweisen? Wie hoch sind die Einnahmen und
demgegenüber die Ausgaben? Wenn ein Gewinn erzielt wird, kann
man wohl kaum von fehlender Gewinnerzielungsabsicht sprechen.

Die Einnahmen könnten z.B. durch Trinkgeld (Sammlung unter den Zuhörern) oder durch freiwillige Zahlung des Veranstalters einer geschlossenen Gesellschaft (z.B. ein Brautpaar) zustande kommen. Dem gegenüber stehen Ausgaben für Anschaffungen und laufende Kosten. Am Ende bleibt kein Gewinn übrig. Die Unkosten zehren die Einnahmen vollständig auf.

Um eine GbR zu sein muss man sich nicht hinstellen und sagen
„Wir sind jetzt eine GbR“. Auch eine Lotto-Tippgemeinschaft
ist ohne eigenes Zutun eine GbR.

Könntest Du das noch näher erläutern? Meines Wissens ist es doch recht aufwendig eine GbR zu gründen.

Weshalb kann die Band keine Rechnung an die Gemeinde stellen?
Das hat mit einer - eventuellen - Liebhaberei nichts zu tun.

Da kenne ich mich leider nicht gut genug aus. Wie müsste diese Rechnung aussehen? Wer ist der Rechnungssteller? Eines der Bandmitglieder? Alle zusammen?

Abschließend stellt sich auch noch die Frage nach der
Umsatzsteuer. Dort muss keine Gewinnerzielungsabsicht
vorliegen. Auch hier sind deshalb die Einnahmen (also die
Umsätze) wichtig wegen der Kleinunternehmergrenze.

Wo liegt diese Grenze? Kann mir da jemand Auskunft geben bitte?

[MOD] Zitierfunktion angepasst, um den Artikel lesbar zu gestalten.

hallo Snowsurfer

nein, eine GbR ist nicht schwierig zu gründen…

Die GbR ist die Grundform der Personengesellschaften. Sie ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks.
(…)
Der Gesellschaftsvertrag kann grundsätzlich formlos, also auch stillschweigend abgeschlossen werden.

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/g/gesellschaft…

Gruß
Sonja

hi Snowsurfer

im Umsatzsteuergesetz findest du die Antwort auf deine Frage zum Kleinunternehmer: § 19 Absatz 1 UStG

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Gruß
Sonja