Hallo,
in einigen Beiträgen wurde ja schon das Thema „Steuerliche Betrachtung von Zinseinkünfte aus Privatdarlehen“ behandelt. Wie sieht es denn mit Verlusten aus bei einem vom Darlehensnemer nicht mehr begleichbaren Privatdarlehen? Hintergrund:
A hat einen Betrag x Euro an B als Privatdarlehen als Startkapital für eine Selbständigkeit gegeben und Beginn der Rückzahlung nach 1 Jahr vereinbart. Durch verschlechterte Rahmenbedingung führte die Selbstständigkeit innerhalb des ersten Jahres zur Privatinsolvenz. Kann der Darlehensgeber den Verlust des vollständigen Darlehens (eingereicht beim Insolvenzverwalter) gegenüber dem FA steuerlich geltent machen? Wenn ja, gleich zu Beginn oder erst nach Abschluß der 6 Jahre Wartezeit?
Danke für eure Auskünfte und Hilfestellung