Gültigkeit gekündigte Rechtsschutzversicherung

Hallo Experten,

ich habe eine „Rundum-Rechtsschutzversicherung“, welche ich jetzt kündigen möchte (ich schließe eine neue -günstigere- ab).

Es kann mir jetzt aber passieren, dass ich aus der Zeit meiner noch gültigen Rechtsschutzversicherung eine Rechtsdeckung benötige.
Muß die „alte“ Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen, oder kann Sie mir die Deckung verweigern ?
Mein neuer Versicherungsvertreter hat mir gesagt, dass immer die Versicherung den Schadensfall vertreten muß, bei der ich zu diesem Zeitpunkt versichert war.
Wo kann ich das nachlesen bzw. wo ist das gesetzlich verankert ?
Danke im voraus.
Gruß
BS_BERT

Hallo,
STIMMT: Wenn der Schadensfall in die versicherte Zeit fällt besteht Versicherungsschutz - auch bei einem gekündigten Vertrag. Erst wenn
der Schaden später - also nach Ablauf - seine Ursache, dann muss die alte Versicherung nicht mehr zahlen, dann ist die neue DRAN***!
Lässt sich der „Schaden“ nicht jetzt schon melden? Die KÜndigungsfrist ist ja 3 Monate bis zum Versicherungsjahresende - also z.B. Beginn 14. Mai: dann muss die
Kündigung bis spätestens 13.2. bei der Versicherung sein.
***Wenn direkt im Anschluss an die alte RS-Versicherung eine neue abgeschlossen wird, denn gibt es für die Rechtsschutzarten, die
bei der „alten“ bestanden haben, bei der neuen KEINE Wartezeiten!
Und hier gibt´s einen Online-Rechner AUCH für Rechtsschutz:
http://www.rva24.de/go.php?pid=102974
Gruß
Ruth

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

auch auf die Gefahr, dass es nachher heißt: „Schon wieder der Klugscheisser.“, noch einige ergänzende Anmerkungen:

Hallo,
STIMMT: Wenn der Schadensfall in die versicherte Zeit fällt
besteht Versicherungsschutz - auch bei einem gekündigten
Vertrag.

Ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht, hängt davon ab, ob es sich um einen Versicherer handelt, der nach der Kausal- oder der Folgeereignistheorie versichert. Die obige Aussage gilt in dieser Formulierung nur für Letztere!

Erst wenn
der Schaden später - also nach Ablauf - seine Ursache, dann
muss die alte Versicherung nicht mehr zahlen, dann ist die
neue DRAN***!
Lässt sich der „Schaden“ nicht jetzt schon melden? Die
KÜndigungsfrist ist ja 3 Monate bis zum
Versicherungsjahresende - also z.B. Beginn 14. Mai: dann muss
die
Kündigung bis spätestens 13.2. bei der Versicherung sein.
***Wenn direkt im Anschluss an die alte RS-Versicherung eine
neue abgeschlossen wird, denn gibt es für die
Rechtsschutzarten, die
bei der „alten“ bestanden haben, bei der neuen KEINE
Wartezeiten!

Auch hier gilt jedoch die Unterscheidung nach Kausal- und Folgeereignistheorie!

Und hier gibt´s einen Online-Rechner AUCH für Rechtsschutz:
http://www.rva24.de/go.php?pid=102974

Persönliche Anmerkung (rein subjektiv): Online-Rechner können im Allgemeinen nur zum Prämienvergleich herangezogen werden.
Da der Beitrag neben dem Vergleich der Leistungen, der Bedingungen, etc. nur eine nebengeordnete Rolle spielen sollte, halte ich persönlich Online-Rechner für kein geeignetes Werkzeug zur Entscheidungsfindung.
Nochmal: meine persönliche Meinung. Es muss jeder selbst wissen, welche Kriterien er/sie anlegt Oder wie man im Rheinland sagt: „Jeder Jeck ist anders!“

Gruß
Ruth

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo,
und wie kann ich feststellen, wie meine Rechtsschutzversicherung versichert ? Steht das im Vertag oder muß ich dort anfragen ? Oder kannst Du mir das auch so mitteilen, wenn Du weißt, dass ich momentan noch bei der ARAG bin. ??

Danke und Gruß.

Hallo BS_BERT,

Grundsätzlich geben die Vertragsbedingungen, etc. hierüber Auskunft.
Da diese jedoch (grundsätzlich, nicht nur in der RS) seltenst in einigermaßen verständlichem Deutsch abgefasst sind, empfehle ich in solchen Fragen grundsätzlich noch einmal ergänzend die schriftliche Bestätigung des Versicherers einzuholen („wer schreibt, der bleibt“).

Zur ARAG: die Gesellschaft bietet (zumindest derzeit) Schutz nach der „Kausaltheorie“. Ob jemals nach Folgeereignis versichert wurde (und somit in Altverträgen enthalten sein könnte), kann ich aber leider auch nicht beantworten.
Meines Wissens nach also nicht, aber ehe ich hier der ARAG unberechtigterweise zu nahe trete, halte ich es hier mal mit Dieter Nuhr. :wink:

Kleine Anmerkung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Versicher nach Folgeereignis-Theorie:
DEURAG
Auxilia
D.A.S.
Rechtsschutz-Union
u.a.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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auch auf die Gefahr, dass es nachher heißt: „Schon wieder der
Klugscheisser.“, noch einige ergänzende Anmerkungen:

Nein-nicht Klugscheisser sondern wieder einmal ein Halbwissen von einem vermeintlichem Fachmann:

Ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht, hängt davon ab, ob
es sich um einen Versicherer handelt, der nach der Kausal-
oder der Folgeereignistheorie versichert. Die obige Aussage
gilt in dieser Formulierung nur für Letztere!

Dummes Zeug. Kausal- bzw. Folgeereignistheorie beziehen sich nur auf das Schadenersatzrecht.
Ansonsten hat Ruth recht.

MfG
Guido

Hallo,

auch auf die Gefahr, dass es nachher heißt: „Schon wieder der
Klugscheisser.“, noch einige ergänzende Anmerkungen:

Nein-nicht Klugscheisser sondern wieder einmal ein Halbwissen
von einem vermeintlichem Fachmann:

„wieder einmal“? Könnten Sie mir freundlicherweise sagen, wo ich in der Vergangenheit ähnliches „Halbwissen“ hinterlassen habe?
Sollte ich tatsächlich Aussagen getroffen haben, die mit Ihrem Kenntnisstand nicht übereinstimmen, so bitte ich um entsprechende Angaben. Ich bin durchaus lernbereit (s.u.).
Ich habe hier meines Wissens nach noch nie behauptet, die allein seelig machende Weisheit zu verkünden und habe daher kein Verständis, womit ich mir Ihren agressiven Ton verdient habe.

Ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht, hängt davon ab, ob
es sich um einen Versicherer handelt, der nach der Kausal-
oder der Folgeereignistheorie versichert. Die obige Aussage
gilt in dieser Formulierung nur für Letztere!

Dummes Zeug. Kausal- bzw. Folgeereignistheorie beziehen sich
nur auf das Schadenersatzrecht.
Ansonsten hat Ruth recht.

Ich stimme Ihnen hier (in der Sache) zu und gestehe ein, dass ich hierauf noch explizit hätte hinweisen sollen. (Übrigens: dass sich die Problematik „Kausal - Folgeereignis“ „nur“ auf den Schadenersatz-RS bezieht, finde ich angesichts der Prozessquoten in diesem Bereich als ausreichend genug, um hier auf diesen Punkt hinzuweisen.) Dann hätte ich aber auch auf die übrigen Leistungsvoraussetzungen z.B. im Familien- und Erbrecht eingehen müssen. Ich hätte auch auf die Problematik bei sog. „gedehnten Versicherungsfällen“ hinweisen müssen. Und, und, und.
Wo fangen wir bei so einem umfangreichen Thema an und wo hören wir auf?
Wer entscheidet hierüber? Sie? Ich?

MfG
Guido

Grüsse
Frank Hackenbruch