Hallo Soren,
nicht die Formulierung „Ereignis“ ist hier entscheidend, sondern das „SCHADENereignis, auf dem der Anspruch beruht“.
In den Kausaltheorien heißt es (sinngemäß) dagegen:
„…das Ereignis, das den Schaden begründet“ (= Ursache für den Schaden).
Daher ja, ist die ARAG wohl auch zu den Ereignisversicherer zu zählen (auch wenn ich zugeben muss, dass es mir persönlich neu war. Aber man lernt ja nie aus.).
Grundsätzlich sei aber auch einmal erwähnt, dass dieser Unterschied natürlich nicht das einzige Kriterium bei der Auswahl des geeigneten Versicherers sein sollte.
Siehe: Berechnung der SB pro Schadenfall oder pro Leistungsart, Umfang des Versicherungsschutzes, usw., usw., … (wer will sogar das Urteil der RA zu den einzelnen VU, siehe http://www.rsv-blog.de/ Alles denkbar!)
Viele Grüße
Frank Hackenbruch