Was ist eine e.K.?

Hallo allerseits,

meine paar Semester BWL scheinen schon zu lange her zu sein. In letzter Zeit liefen mir einige Websites über den Web, auf denen hinter dem Firmennamen, immer sehr kleiner Unternehmen, ein „e.K.“ stand (nein, nicht e.G.!).

Was ist das?

Danke
Michael

e.K. müsste eigentlich der/ die „eingetragene Kaufmann/frau“ sein. Also der, der sich ins Handelsregister eintragen muss oder eintragen lässt (Kann-Kaufleute und Ist-Kaufleute). Ich weiß es aber auch nimmer genau.
Guck doch mal bei gabler.de unter Lexika-Wirtschaftslexikon. Vielleicht findest du ja da was. Oder such dir im Netz ein Abkürzungslexikon. Sorry, mehr weiß ich auch nimmer.

Beim e.K. handelt es sich um den eingetragenen Kaufmann (Kauffrau). Eine Rechtsform bei der z.B. Freiberufler wie Kaufleute auftreten können. Habe selbst einmal darüber nachgedacht, von einem Rechtsanwalt aber gehört, dass es rechtlicher Hinsicht für den Freiberufler keine Vorteile bietet, nur in steuerlicher Hinsicht relevant ist.

Im Handel macht das m.E. mehr sinn.

Stimmt! e.K steht für eingetragender Kaufmann/Kauffrau
Hintergrund ist eine Änderung des Firmenrechts (1998?) Der Begriff des Kaufmanns nach HGB wurde vereinfacht ( kein Soll- und Kannkaufmann mehr) sondern nur noch Kaufmann. Außerdem wurde das Firmenrecht (also der Name der Unternehmung) verändert. Es gibt sogeannte Sachfirmen, Namenfiren, Phantasiefirmen; oder eine Kombination. Früher diente es der Unterscheidung der Rechtsform. So mußte ein Einzelkaufmann eine Namensfirma bilden. Heute ist die Form der Firma freigestellt. Daher der notwendige Zusatz. Laut Gesetzt ist dem nach jede Unternehmung verpflichtet, nach der Firma die Rechtsform zu nennen. In der Praxis ist es leider noch nicht ganz umgesetzt.