Hi,
ich beabsichtige eine Wohnung zu kaufen. In diesem Haus ist eine Ölheizung von 1990 installiert.
Weiß jemand wann die raus müßte wegen der Emissionswerte ?
Muß die schneller raus, wenn die Wohnung verkauft wird ?
Gruß
Nicole
Hi,
ich beabsichtige eine Wohnung zu kaufen. In diesem Haus ist eine Ölheizung von 1990 installiert.
Weiß jemand wann die raus müßte wegen der Emissionswerte ?
Muß die schneller raus, wenn die Wohnung verkauft wird ?
Gruß
Nicole
Hallo Nicole !
Das kann Dir hier keiner beantworten!!!
Nur der zuständige Schornsteinfeger!!
Gruß max
Das kann Dir hier keiner beantworten!!!
Nur der zuständige Schornsteinfeger!!
Glück gehabt - manchmal schaut einer vorbei .
Hallo Nicole,
grundsätzlich sehe ich im Alter dieser Ölheizung kein Problem. Im Durchschnitt kann bei einer Ölheizung mit 20-25 Jahren „Lebenszeit“ gerechnet werden.
Die Grenzwerte werden in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (im Internet zu finden) geregelt. Je nach Leistung des Heizkessels (in kW) gelten folgende Abgasverlustgrenzwerte (soviele Liter Heizöl gehen ungenutzt zum Kamin raus - in Prozent):
11% bis 25 kW
10% über 25 bis 50 kW
9% über 50 kW
Außerdem muss die Ölheizung noch Rußzahl 1 schaffen. Dies ist ein Grauwert auf einer Tabelle (befindet sich ebenfalls in der Verordnung), der angibt wie stark der Brenner russt - d.h. unverbrannten Kohlenstoff ausstößt.
Desweiteren dürfen sich keine Ölderivate im Abgas befinden (grob gesagt - unverbranntes Öl).
All diese Grenzwerte werden aber !wesentlich! vom Brenner der Ölheizung beeinflusst. Dieser wird (wg. des Verschleißes) meist früher als der eigentliche Kessel ausgetauscht (ca. 15 Jahre Haltbarkeit - Kostenpunkt ca. 1000 Euro - hier sollte beim Austausch nicht gespart werden). Vergleichbar ist diese Kombination mit einem Auto - Kessel ist die Karosserie und der Brenner ist der Motor.
Die obengenannten Werte kannst Du alle aus dem Meßprotokoll des Schornsteinfegers herauslesen (bekommt der Hauseigentümer jährlich zugeschickt).
Ich hoffe ich konnte Dir einigermaßen helfen.
Grüße vom schwarzen Mann
Andi
Da fehlt noch der Satz :
„Alle Klarheiten beseitigt??“
Und wie so oft oder immer in Deutschland : Es gibt für alles eine Ausnahmeregelung!
Gruß max
Tja, da hab ich ja mal wieder Glück gehabt
Wie war das mit den Schornsteinfegern *gg*
Danke für die Infos.
Gruß
Nicole
mal konkret
Hi,
also die neue Verordnung Heizanlage ist schon in Kraft, daß bedeuted, daß die Anlage passt, weil sie schon getestet wurde.
Wie lange sie hällt hat mit Wohnungsverkäufen nichts zu tun.
natürlich ist eine ältere Anlage warscheinlich nicht mehr so lange fit wie eine neue.
nehme einfach an, daß die halb kaputt ist und lege die hälfte der Erneuerungskosten auf alle Parteien um, dann ziehst du deinen anteil von deinem Kaufpreis ab. So würde ich es machen.
Hoffe das hilft.