Obsolenz
„für kraftlos erklärt“, „gestrichen“, „entfällt“ - es gibt etliche Möglichkeiten, gewählt wurde daraus „obsolet“. Wikipädia erläutert den Begriff der Obsolenz beispielhaft anhand der Stiftungsurkunde für den Orden „Eisernes Kreuz“, diese sei obsolet, weil der Bundespräsident diesen Orden nicht verleihe und (wohl auch) nicht verleihen werde.
Wenn ich mir diese Wortbedeutung zu Gemüte führe, so komme ich unweigerlich darauf, daß es sich bei dieser „Obsolenz“ um einen *Vorbehalt" handelt: man macht es nicht, besteht aber darauf, es machen zu können/dürfen.
Die Feindstaatenklausel ist jedoch ihrer Natur nach gerade eben so ein Vorbehalt.
Man behält sich vor, Deutschland wieder zu bomben. Solchen Vorbehalt für obsolet (im Gegensatz zu o.a. „kraftlos“, „unwirksam“ etc.) zu erklären, heißt nichts anderes, als ihn unter den Vorbehalt des eigenen Willens zu stellen. Man behält sich somit vor, sich vorzubehalten, Deutschland wieder zu bomben. Die beiden hintereinandergeschalteten Vorbehalte fallen logisch ineinander (weil sie zu einer blitzartigen Aufeinanderfolge auf keine anderen Umstände als nur den eigenen Willen der Partei angewiesen sind), wodurch die „Obsolenzerklärung“ sinnleer wird.
Ich habe ein bißchen das Gefühl, daß diese Angelegenheit eines diskussionsmäßges Durchkauens bedarf, von dem ich bisher noch wenig bemerkt habe, und das über die paar Zeilen aus Wikipädia hinausgeht.
lG
w