Teletakt-Geräte - Verboten?

Hallo, zusammen!

Irgendwie ist mir doch so im Ohr, daß Teletakt-Geräte in Deutschland verboten sind. Oder stimmt das so nicht? Ich bin nämlich gerade über die Seite eines Tierschutz-Vereins (sic!) gestolpert, die anscheinend vom Betreiber eines Tiershops unterhalten wird - keine Ahnung, wie da nun genau die Zusammenhänge sind. Und eben dieser Laden bietet u. a. unterschiedliche Teletakt-Geräte, Innotekt-Geräte und Zwillen zur Hundeerziehung (?!?!) an. Ist das nun erlaubt oder nicht? Und falls nicht: An wen wende ich mich mit einer Beschwerde?

Gruß vom
Sams

Hi Sams,

also meines Wissens nach sind die nicht verboten. Das schlussfolgere ich daraus, dass du die Dinger
erstens online kaufen kannst bei einigen Anbietern bzw. Petshops
zweitens du sie sogar im Kettner Katalog neben Trachtenkleidung und echt gutem Hundezubehör findest *darüber habe ich mich schon gewundert, aber ist halt nen Jagdzubehörvertrieb lt. Aussage meines Mannes…
und drittens Sie hier leider jeder in unserer Stadt benutzt

-(( um die Kampfhunde scharf zu machen, von denen wir umzingelt sind - Ich kann mir nicht vorstellen, dass die alle illegal bezogen wurden… - sowie in allen möglichen Hundevereinen ( meistens Schäferhundvereinen, davon gibt es hier massenhaft )

Bitte nicht alle wieder über mich herfallen, weil ich lediglich anmerke,dass ich denke, dass die Halsbänder nicht illegal sind. Ich behaupte nicht, dass sie sinnvoll sind!! *lasst mich leben ggg

Ute

Hallo Sams,

der Erwerb und Besitz von Teletakt-Geräten ist nicht verboten.

Der Einsatz von Teletakt-Geräten zu Zwecken der Aus-, Fort- oder Weiterbildung von Tieren - soweit er mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist - ist gemäß §10 TierSchG nur Hochschulen und ähnlichen Stellen gestattet, und auch denen nur unter ganz bestimmten Bedingungen.

_§10 Abs. 1 TierSchG: Zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung dürfen Eingriffe oder Behandlungen an Tieren, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, nur durchgeführt werden

  1. an einer Hochschule, einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung oder einem Krankenhaus oder
  2. im Rahmen einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung für Heilhilfsberufe oder naturwissenschaftliche Hilfsberufe.
    …_

Diese Bestimmung trifft m.E. auch auf Stachelhalsbänder und alle anderen Einrichtungen zu, die dem Tier zum Zweck der Ausbildung Schmerzen zufügen. Selbst ein übertrieben heftiger Leinenruck fügt dem Hund Schmerzen zu und ist damit - zumindest im Rahmen der Aus-, Fort- oder Weiterbildung verboten.

Wenn man hingegen den Leinenruck, ein Stachelhalsband oder auch ein Teletakt-Gerät dazu einsetzt, einen Hund im Notfall halten zu können (also außerhalb der Aus-, Fort- oder Weiterbildung), fällt dies IMHO nicht unter diese Bestimmung, sonst wären auch elektrische Weidezäune verboten. Diese fügen durchaus Schmerzen zu, aber nicht zu Zwecken der Aus-, Fort- oder Weiterbildung (auch wenn sich bei den Rindviechern durchaus ein Lerneffekt einstellt).

Wenn man ein Teletakt-Gerät so einstellt, dass keine Schmerzen oder Leiden oder gar Schäden verursacht werden, sondern nur ein leichtes Kribbeln zu spüren ist (bei guten Geräten geht das), wird es auch schon schwierig, §10 TierSchG anzuwenden.

Du siehst also, alles nicht so einfach. Gegen einen Händler kann man in keinem Fall vorgehen, gegen einen Besitzer zunächst auch nicht. Erst wenn er das Gerät im Rahmen der Aus-, Fort- oder Weiterbildung so einsetzt, dass es mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist , liegt ein Gesetzesverstoß vor, man kann Anzeige wegen Verstoßes gg. §10 (1) TierSchG erstatten. Die Ordnungswidrigkeit kann gem. §18 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 5000 EUR geahndet werden.

Grüße
Sebastian

Elektrohalsbänder sind nicht verboten. Zur Anwendung braucht man allerdings einen Sachkundenachweis.
Die nächste Frage, die sich stellt ist: Sind solche Halsbänder sinnvoll?
Sie ermöglichen dem Hundeführer auch auf weitere Entfernung auf den Hund einzuwirken, ohne daß der Hund die Einwirkung negativ mit seinem Führer verbindet( z.B. drohendes Zugehen auf den Hund, ausladende Bewegung beim Ziehen an der Leine)
Für den Hund stellt es sich nur so dar: Befehl- Mißachtung - Schmerz- Befolgen - Lob. Das Kommen zum Führer ist IMMER angenehm verknüpft, weil er sofort auf den Hund einwirken kann.
Voraussetzung für die Anwendung ist, daß der Hund das Halsband einige Zeit getragen hat und nichts negatives damit verbindet und die Bedeutung der Kommandos kennt. Vorausgehen muß also eine solide Grundausbildung.
Dem Hund sollen keine große Schmerzen zugefügt werden. Es ist eher vergleichbar mit einem Ruck an der Leine. Am Bedienungsgerät kann die Stärke des Impulses eingestellt werden.
Bei der ersten Anwendung fängt man mit einem schwachen Impuls an und sollte zusätzlich mit einer langen Leine arbeiten, um eine unvorhergesehene Reaktion des Hundes (Weglaufen) kontrollieren zu können.

Mit Bedacht eingesetzt ist es ein wertvolles Hilfsmittel bei der Ausbildung von Gebrauchshunden, wenn Gehorsam auf weite Entfernung und mit großen Verleitungen (z.B.Wild) verlangt werden muß.
Der Führer agiert souveräner, weil er weiß, daß er den Hund immer kontrollieren kann. Erfolge stellen sich schneller und nachhaltiger ein, weil der Hund nie die Erfahrung macht, daß Mißachten des Befehl mehr Spaß macht und das Kommen zum Führer immer angenehm verknüpft ist.
Einem Hund, der für seinen Führer in allen Situationen kontrollierbar ist und jeden Befehl freudig befolgt, kann man wesentlich mehr Freiheiten in Form von Freilauf geben, als einem Hund, bei dem man immer Angst haben muß daß der im nächsten Augenblick wegläuft. Auch vor diesem Hintergrund sollte man die artgerechte Haltung und Ausbildung von Hunden sehen.

Leute, die hier gleich nach dem Tierschutzverein rufen, sollten sich einmal ein solches Gerät vorführen lassen und auch mal selbst am eigenen Leib testen. Es ist wirklich nichts Schlimmes.
Man muß nur, wie bei anderen Erziehungsmaßnahmen auch, darauf achten, daß der Hund nicht falsch verknüpft.

Danke für die Antworten und Aufklärung (o.w.T.)
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