Gewerbegründung neben Hauptberuf und Fragen dazu

Hallöchen!

Habe das Forum hier schon hinreichend durchsucht, doch auf alle Fragen die ich habe, konnte ich leider keine Antwort finden. Deswegen stelle ich sie nochmal in einem eigenen Beitrag (auch wenn’s teilweise Doppelposts sind).

Zuerst mal zu meinem Vorhaben:

Habe einen Beruf, welcher mir auch recht viel Spaß macht. Deswegen möchte ich ihn wegen meinem Vorhaben auch nicht kündigen, sondern möchte ihn schon noch ausüben. Neben dem Beruf möchte ich im Bereich Grafik & Design eine Einzelunternehmnung gründen.

  1. Sind dafür spezielle Tätigkeitsnachweise erforderlich?

Meines Wissens ist dies nicht der Fall. Im Bereich Grafik & Design müsste das auch ohne berufliche Qualifikation machbar sein.

  1. Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?

Ich denke da mal zuerst an Gewerbeamt und Finanzamt. Gibt’s sonst noch was wichtiges? Wie sieht es mit der IHK aus?

  1. Gibt’s bei der Anmeldung prinzipiell was zu beachten?

  2. Wie sieht es mit der Verpflichtung zur Buchführung aus?

Ab welchen Umsätzen muss ich eine Bilanz vorlegen? Bis wann reicht nur eine GuV-Aufstellung?

  1. Ändert sich bei der Gründung etwas mit meinen Sozialversicherungen?

Die bleiben ja prinzipiell bei meinem Arbeitgeber bestehen. Bin ich verpflichtet da irgendetwas selbst zu übernehmen?

  1. Sonstige Sachen welche ich unbedingt beachten sollte, die Ihr einem - vielleicht aus Erfahrung - ratet?

  2. Möglichkeiten, solche Fragen im Detail mit einem kompetenten Partner zu besprechen?

Ich meine da jetzt nicht irgendwelche Existenzgründerseminare oder ähnliches. Dies ist mir alles zu sehr auf die reele Existenzgründung hin bezogen. Kann man sich an die IHK wenden (ich glaube nämlich nicht, dass sich da einer explizit für mich Zeit nehmen würde)?

So. Hoffe es kommen einige Antworten zustande, die mir etwas weiterhelfen. Ich danke schonmal allen im voraus und freue mich auf Eure Hilfestellungen.

Hi,

bevor Du Dir weiterhin Gedanken machst.
Weis Dein Arbeitgeber eigentlich von Deinem Vorhaben. Er muss Dir das nämlich genehmigen.

Grüße
Chris

Seit wann?
Sofern es nicht im Arbeitsvetrag ausdrücklich verboten ist oder es dem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht, muss er nicht zustimmen bzw. davon in Kenntniss gesetzt werden.

René

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Seit wann?
Sofern es nicht im Arbeitsvetrag ausdrücklich verboten ist
oder es dem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht, muss er nicht
zustimmen bzw. davon in Kenntniss gesetzt werden.

René

Ist schon richtig, ich hab nur noch nie einen Arbeitsvertrag ohne diese Klausel gesehen.

Grüße
Chris

Also

  1. steht eine derartige Klausel nicht in meinem Arbeitsvertrag.
  2. weiß mein Arbeitgeber davon.
  3. schränkt es mich nebenberuflich nicht mehr ein als ohnehin schon. Da ich momentan die Arbeiten im Rahmen eines Projektes freiwillig ausführe und spätere Aufträge jetzt sicher hätte, welche aber über den derzeitigen Umfang der Arbeit nicht hinausgehen.

Dankeschön soweit.

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