Hallo,
darf ein Handwerker (z.B. Elektriker) seine Anfahrt und Abfahrt
berechnen? Wenn ja, bekommt er für seine Fahrzeit d gleiche Ver-
gütung wie für seine Arbeitszeit? Und darf er seinen Azubi voll
mit abrechnen? Selbst wenn dieser z.B. nur die Leiter festgehal-
ten hat?
Und hat der Kunde Anspruch auf gesonderte Positionen in d. Rech-
nung (z.B. Stundenlohn Meister, Stundenlohn Azubi, Fahrzeit …
usw.)? Oder darf man alles miteinander zusammenzählen u. verwur-
schteln?
Danke und Gruß,
Yedi386