Hallo!
die plakative Aussage „Mehr Opferschutz, weniger Täterschutz“
berührt in der Regel nur einfache Gemüter.
Was sich genau dahinter verbergen soll, ist noch nie genau
definiert worden.
In Einzelfällen, die eine gewisse Medienwirksamkeit erzielen, wird dies regelmässig definiert.
Was konkret zu prüfen wäre: die Verhältnismässigkeit von Strafen über geschlossene „Themenkomplexe“ wie z.B. „Körperverletzung“ und „Steuervergehen“.
Dem Bürger ist es nicht zu vermitteln, dass Steuerhinterziehung oder Insolvenzbetrug härter geahndet werden als eine Vergewaltigung.
Dabei sollte man nicht vergessen, dass die „einfachen Gemüter“ (in diesem Fall schliesse ich mich dieser Gruppe gerne an) auch Wähler und Staatsbürger sind. Wenn diese das Rechtssystem nicht mehr verstehen, liegt das Problem v.a. beim Rechtssystem.
Schäuble,glaube ich mich zu entsinnen, ist/war für „mehr
Opferschutz“.Er wollte ja immer die Straftaten,Straftäter im
Voraus erkennen,inhaftieren auf umbestimmte Zeit oder das
Opfer möglichst zwei Tage vor ihrem eventuell zu erwartenden
Schicksal in Schutz nehmen.Leicht auszudenken, welches
ausgeklügelte Spitzelsystem dafür angewandt werden
würde.Vergessen wir unsere Freiheit nicht.
Was soll man dazu sagen…?
Bringe mir jemand den Beweis für einen „Täterschutz“.
Das übliche Thema Jugendkriminalität. Wie wir es hier diskutieren. Gewisse Kreise würden die Jungs natürlich lieber auf eine Segelyacht, als nach Guantanamo schicken. Mir hingegen sind solche Verblendeten lieber, wenn sie sicher aufgeräumt sind.
Ausgeklammern müssen wir natürlich
Rachegelüste,herbeigewünschte Lynchjustiz und dergleichen mehr
aus dem Volke, die unsere Justiz zurecht abwehrt.(Einen Mörder
bringen wir um, einen Vergewaltiger vergewaltigen wir
auch!Einsperren auf Ewig,egal welchen Alters,fertig! Eben
Gleiches mit Gleichem vergelten.)
Ich denke nicht, dass meine Einlassungen diese Interpretation rechtfertigen. Sonst hätte ich fordern müssen, die Täter in die Luft zu sprengen oder aus einem Flugzeug zu werfen…
Dagegen kennen wir alle genügend Beweise für: Unterlassene
Hilfeleistung; Nichts gesehen haben; Mit nicht zu tun haben
wollen… (das berühmte Drei-Affen-Spiel)usw.
Kein Wunder. Greift man in der S-Bahn ein, wird man erschlagen und dann noch stigmatisiert. S. den Fall Brunner.
Das Gericht hat dann letzendlich Weitsicht bewiesen (oder dem öffentlichen Druck nachgegeben) und ist nicht auf den Zug „Der Brunner war selbst schuld“ aufgesprungen.
Zivilcourage funktioniert nur dann, wenn der Staat sie schützt.
Wenn man hingegen damit rechnen muss, nach einem Versuch der Verhinderung einer Straftat selbst mit Schadenersatzklagen überhäuft zu werden, wird man sich zweimal überlegen, ob man hilft.
D a s könnte Täterschutz,Täterverschonung sein.An das Opfer
denkt da Bürger Willi und Bürgerin Maria nicht.
…ausser er wird selbst dazu.
Dass der Deutsche eher wegsieht, ist ja nichts Neues. Man freut sich, wenn es andere (und eben nciht einen selbst) trifft.
Aber eben hiervon nehme ich mich aus.
Daher fordere ich ja, hart durchzugreifen und sich auf den Bürger zu konzentrieren, anstatt auf fruchtlose Resozialisierungsversuche völlig Asozialer.
Gruß,
M.