2 Schaukeln an Carport

Hallo Allerseits, zwei Nachbarskinder lieben Schaukeln über alles, man bekommt sie gar nicht davon runter. Nun haben die Nachbarn ein Carport aus extrem stabilem Holz gebaut. Daran - wenn kein Auto drin steht - dann 2 Schaukeln befestigt. Dann können die Kleinen Schaukeln, ohne dass man immer extra auf einen Spielplatz fahren muss.
Nun war das Bauamt da und meinte, das wäre eine Nutzungsänderung und dafür wäre ein entsprechender Bauantrag nötig.
Nun die Frage an die Experten. Ist das wirklich so? Falls ja, wäre das in meinen Augen lächerlich. Aber leider auch so, dass man es nicht riskieren könnte, das einfach zu machen, da das Bauamt wohl auf Hinweis eines „lieben“ Nachbarn bei denen aufgetaucht ist. Der Bauamt-Mitarbeiter war sehr nett, hat aber genau die Schaukeln bemängelt.
Kann man hier nur mit einem Bauantrag den Kleinen ihre geliebten Schaukeln zurückgeben?

Danke im Voraus.

MfG
AL

Und er ist wirklich vor Ort gewesen und das das explizit so gefordert ? Und der überraschte Carportnutzer hat nicht nachgefragt nach der rechtlichen Begründung ?

Es könnte was mit Abstand zur Grenze zu tun haben und bei „Missbrauch“ der zugestandenen Nutzung als Autostellplatz nun als Sport- und Spielgerät.
Das Sport-und Spielgerät dürfte nicht dort stehen, der Carport aber ja (Ausnahme).
Aber man wird aus meiner Sicht jeden Behördenleiter und sollte der uneinsichtig sein Verwaltungsrichter davon überzeugen können, dass 2 Haken für Schaukeln nicht die Nutzung als Carport verhindern. Wenn- und das möge man darlegen-der PKW zu den üblichen Zeiten (z.B. abends bis morgens) dort steht und man eben nicht schaukeln kann. Und das Schaukeln eben auch nicht ständig stattfindet und es kein privater Kindervergnügungspark geworden ist.

MfG
duck313

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Ist Landesrecht also weilches Bundesland ist´s? ramses90

Das Carport wird vermutlich eine Grenzbebauung sein, die ausnahmsweise für Garagen und Co. erlaubt ist, für Spielgeräte hingegen regelmäßig nicht. Ein Blick ins zuständige Landesrecht verschafft Sicherheit.

Natürlich ist das hier alles etwas kurios, aber rein rechtlich wird man nicht umhin kommen, die Schaukeln abzuhängen, wenn ein besonders lieber Nachbar da Stress macht. Denn eine Nutzungsänderung wird man aus obigen Gründen zwar beantragen können, voraussichtlich aber nicht genehmigt bekommen.

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Haben wir in Deutschland keine andere Problemen? Ich glaube, mein Schwein pfeift…
(Ich meine NICHT den Fragensteller)

Wir haben im Baurecht und Nachbarschaftsrecht deswegen so wenig Probleme, weil wir sie durch eine ordentliche Rechtsgrundlage aus der Welt schaffen, bevor sie welche werden.

In Kansas wird sowas mit der Smith & Wesson geregelt - das ist weniger gut gemacht, finde ich.

Schöne Grüße

MM

Hallo Allerseits,

vielen Dank für die Antworten. Kurz Infos zu den gestellten Fragen. Ja, Beamte hat explizit gesagt, dass die Schaukeln nicht erlaubt sind (aber auch sehr neutral erwähnt, wo kein Kläger…). Der Carport ist ein „Neubau“, vorher stand hier eine Garage, die auf Grund des Alters kurz vor’m Kollaps stand. Der Carport steht mit dem Foodprint eigentlich an den Ecken der Garage (außerdem sah die schon Jahre lang echt besch… aus, Der Carport ist dagegen eine Augenweide und lässt alles offener erscheinen). In der Garage waren auch immer die zwei Schaukeln am Querbalken. Die konnte man auch sehen, wenn man an der Straße stand. Ich denke, da das Ganze grundsätzlich schöner aussieht, hat das wohl tieferliegende Gründe. Wobei ich nicht weiß wo, da die Eltern echt liebe Menschen sind und sich auch mit dem Rest der Straße bestens verstehen.
Ich hatte nur gehofft, dass sich hier ein kleiner Rolf Bossi meldet und ein Hintertür-Totschlagargument kundtut :briefcase::crazy_face: :grinning: :briefcase:

Auf jeden Fall vielen Dank für Eure Antworten und wünsche jedem nette Nachbarn…

MfG
AL

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