250% Erhöhung?

Hallo Experten,

jetzt ists amtlich: Der neue Miniaturpersonalausweis kostet 28 Euro statt 8 Euro bisher.

Kann man gegen diesen Wucher etwas machen?

Nick

Hallo,

Kann man gegen diesen Wucher etwas machen?

einen Reisepass bestellen vielleicht?

Gruß
T.

Kann man gegen diesen Wucher etwas machen?

Eigenes Land gründen und dann die Mehrkosten bei der Produktion auf die eigene Kappe (=Staatshaushalt) nehmen. Bis die Bürger merken, daß sie diese mit höheren Steuern trotzdem bezahlen, sind ein paar Jahre ins Land gegangen und Du bist wiedergewählt worden. Praktischer wäre natürlich eine Monarchie oder Diktatur.

Gruß
C.

Nein. Oder Du holst Dir jetzt noch einen. Der neue ist nach Altersgruppen gestaffelt unterschiedlich teuer.

Tim

Hallo,

Kann man gegen diesen Wucher etwas machen?

einen Reisepass bestellen vielleicht?

Die gibt es nur noch biometrisch und dort sind die Preise auch gestiegen.

Servus,

ja ihn einfach nicht kaufen.

mfg,

Hanzo

Kann man gegen diesen Wucher etwas machen?

  • Im Heise-Forum mit gleichgesinnten heulen
  • den Ausweis verweigern
  • sich in die Fußgängerzone setzen und betteln (24 Cent im Monat schafft man sicherlich locker)
  • im Park Bierflaschen und Bierdosen sammeln und wegbringen (nebenbei noch eine soziale Aufgabe)
  • vorschlagen, das aus der Steuer zu bezahlen, denn die bezahlen ja immer nur die anderen.

Geh wählen.

Gruss, Marco

Nein. Oder Du holst Dir jetzt noch einen. Der neue ist nach
Altersgruppen gestaffelt unterschiedlich teuer.

Diese Aussage ist zwar richtig, ist aber in der Lage, den Eindruck zu vermitteln, dass der neue Ausweis meistens gar nicht soooo teuer ist. Das wiederum ist aber definitv falsch.

Damit dieser Eindruck nicht entsteht gleich mal diese Anmerkung.

Gruss, Marco

hallo nick.

jetzt ists amtlich: Der neue Miniaturpersonalausweis kostet 28
Euro statt 8 Euro bisher.

Kann man gegen diesen Wucher etwas machen?

du mußt dir ja keinen holen. im personalausweisgesetz steht nur, daß du einen personalausweis besitzen mußt, nicht, daß dieser gültig sein muß: $1 Abs. 1 PersAuswG (http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/BJNR0080…):
„Deutsche […], die das 16. Lebensjahr vollendet haben und […] der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen“
:wink:
einen ungültigen ausweis zu besitzen ist außerdem keine OWi (siehe §5).

aber das ist wahrscheinlich mal wieder nur mein laienhaftes rechtsverständnis.

darin steht übrigens auch, daß die gebühr bedürftigen erlassen werden kann. wenn du also glaubhaft darstellen kannst, daß du bedürftig bist…

gruß

michael

der sich lieber über weitreichendere fehlleistungen der politik aufregt als über solche kinkerlitzchen

du mußt dir ja keinen holen. im personalausweisgesetz steht
nur, daß du einen personalausweis besitzen mußt, nicht, daß
dieser gültig sein muß: $1 Abs. 1 PersAuswG

Lies einfach weiter.

du mußt dir ja keinen holen. im personalausweisgesetz steht
nur, daß du einen personalausweis besitzen mußt, nicht, daß
dieser gültig sein muß: $1 Abs. 1 PersAuswG

Lies einfach weiter.

ich seh’s nicht. klär mich mal auf.

gruß

michael

Hallo,

du mußt dir ja keinen holen. im personalausweisgesetz steht
nur, daß du einen personalausweis besitzen mußt, nicht, daß
dieser gültig sein muß: $1 Abs. 1 PersAuswG

Genau diese Frage hatte ich hier und auch im Rechtsbrett - wurde dann nach Behörden verschoben - schon mal gestellt und keine Antwort erhalten.
§1 sagt nicht aus, dass man einen gültigen Perso besitzen muss. § 2 sagt aus, dass ein Perso 10 Jahr gültig ist. Die Frage ist hier obe ein abgelaufener Perso juristisch überhaupt noch ein Perso ist und damit §1 genügt. Ein Polizist hat mir gesagt, auch ein ungültiger Perso käme der Pflicht einen zu besitzen nach.
Dann wäre zu bezweifeln dass die Nichtverlängerung eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 darstellt. Dort wird ja als Ordnungswidrigkeit aufgeführt, dass man sich keinen Perso ausstellen lässt obwohl man müsste.

Auf der Gemeindeverwaltung hier in Nds. drohen sie angeblich mit Bußgeldern. Das niedersächsische Meldegesetz enthält dazu aber soweit ich es herausfinden konnte keine Vorschriften.

Hier bei w-w-w konnte mir das alles bisher niemand fundiert beantworten.

Gruß
Werner

Ich habe eine Entsprechende Frage nun nochmal im Rechtsbrett gestellt und bin gespannt was raus kommt.

nicht, daß
dieser gültig sein muß: $1 Abs. 1 PersAuswG

Lies einfach weiter.

ich seh’s nicht. klär mich mal auf.

Was steht im §2?

das ist schon klar. aber es hatte sich (nicht nur für mich) die frage gestellt, ob ein ungültiger personalausweis die eigenschaft verliert, überhaupt ein personalausweis zu sein.
offenbar (zumindest nach der auffassung einiger im rechtsbrett) tut er das.
meiner meinung nach tut er das aber nicht und ich frage mich, warum man nicht einfach ein „gültigen“ in §1 eingefügt hat. dann hätte es nie eine diskussion zu dem thema gegeben.

gruß

michael

das ist schon klar. aber es hatte sich (nicht nur für mich)
die frage gestellt, ob ein ungültiger personalausweis die
eigenschaft verliert, überhaupt ein personalausweis zu sein.
offenbar (zumindest nach der auffassung einiger im
rechtsbrett) tut er das.

Die Notwendigkeit ergibt sich, da nur dann etwas gültig ist, wenn es als richtig/wahr anerkannt wurde. Die Gültigkeit muss bestätigt werden. Ein ungültiger Personalausweis stellt alles andere dar, z.B. die Seite einer Zeitung.

Die Notwendigkeit ergibt sich, da nur dann etwas gültig ist,
wenn es als richtig/wahr anerkannt wurde.

wurde es ja.

Die Gültigkeit muss bestätigt werden.

?

Ein ungültiger Personalausweis stellt alles
andere dar, z.B. die Seite einer Zeitung.

ich bin immer noch der meinung, man müßte den besitz eines gültigen personalausweises verlangen.
wenn dem nicht so ist, sei’s drum. punkt :smile:

gruß

michael

ich bin immer noch der meinung, man müßte den besitz eines
gültigen personalausweises verlangen.
wenn dem nicht so ist, sei’s drum. punkt :smile:

Er wird ja verlangt, da ein ungültiger Personalausweis kein Personalausweis ist. Das ist wie mit allen Dokumenten. Durch eine offizielle Bestätigung erlangen sie ihre Gültigkeit, werden als solche erkannt. Sonst könnte jeder mit irgendwas kommen und sagen „Das ist mein Ausweis.“

Inzwischen eher Rechtsfragen …
Hallo,

da sich die Diskussion inzwischen mehr um rechtliche als politische Aspekte handelt, schließe ich diesen Artikelbaum.

Stresslose Woche!

[MOD] Thomas