Hallo zusammen,
ich bin Student und habe zur Zeit einen 450€ Job.
Die Schule an welcher ich meine Praxisphase absolviert habe, hat mir einen Posten als „Übungsleiter“ angeboten. Sprich 6h pro Woche, mit 2300€ Verdienst p.a…
Meine Frage ist jetzt, ob ich den Übungsleiterposten ebenfalls noch auf meinem Namen anmelden kann und ebenfalls nicht versteuern muss, da ich nun auf einen Verdienst von rund 690€ pro Monat kommen werde.
Die Institution schreibt in die Überweisung zudem nicht „Gehalt“ sondern „Gutschrift“. Wo liegt hier der Unterschied?
Finde hierzu im Internet unterschiedliche und mir nicht ganz verständliche Angaben.
Für Hilfe eurerseits wäre ich sehr dankbar!
"Durch Inanspruchnahme des monatlichen Freibetrags für Übungsleiter steigt die Minijob-Verdienstgrenze unter dem Strich also von 450 Euro auf 650 Euro. "
Aus:
http://www.akademie.de/wissen/uebungsleiterpauschale-steuerfreibetrag/uebungsleiterpauschale-steuerfrei
Darüber hinaus würde ich Dir raten, bei der Minijobzentrale nachzufragen um sicher zu gehen. Die sind sehr gut informiert und geben bereitwillig Auskunft.
Hi!
Ich wollte gerade so schön ausholen mit der Frage, ob der Minijob auch als solcher abgerechnet wird und ob da pauschale Lohnsteuern zum Tragen kommen könnten, etc. pp. …
Und dann sehe ich, dass die Übungsleiterpauschale bereits vor ein paar Jahren auf 2.400,-€ angehoben wurde und somit die Frage recht einfach (wie folgt) beantwortbar ist:
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, also bei Erfüllung der im Link genannten Voraussetzungen, sind die 2.300,-€/Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
Was Aprilfrisch mit seiner Antwort meinte, war schlicht: Es ist Jacke wie Hose, wie man das Kind nennt.
VG
Guido
Sorry, aber das ist sachlich derart unseriös, dass sich mir gerade die Fußnägel nach oben rollen (nein, das willst Du nicht sehen).
Die Übungsleiterpauschale hat nichts, aber auch gar nichts mit einem Minijob zu tun.
Nix für ungut.
Gruß
Guido
Stimmt, das ist wirklich falsch ausgedrückt. Weill ÜL mit Minijob nichts zu tun hat.
Relevant für den Studenten bleibt aber, dass er das darf, so wie er es möchte.
Kein Ding, ich habe lediglich ein Problem damit, wenn „Expertenseiten“ solch einen Sachmüll produzieren.
Liegt unter dem Mindestlohn! Selbst mit 2400€ kommst du da nicht hin.
Zusammen mit diesem hier
bekomme ich gerade Bauchschmerzen. Was sollst du denn da übungsleitern? Wie bist du denn sonst krankenversichert?
Data
Bestimmt nicht. Studenten sind eine Klasse für sich und es muss genau abgeklärt werden, wie die genauen Beschäftigungsverhältnisse sind.
Data
Hallo,
als Übungsleiter kann man bis zu 2400 Euro pro Kalenderjahr von einer gemeinnützigen Stelle als steuerfreue Einnahmen beziehen. Bis zu diesem Betrag zählt es dann aauch in der Sozialversicherung nicht zu den Einkünften. Wire die Zahlungen genannt werden ist ohne Bedeutung.
Wenn es um die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geht, gilt dann folgende Rechnung:
Bruttoeinkünfte: 450 Euro Minijob + (2300 -2300 Euro Freibetrag= ) 0 Euro = 450 Eiuro monatliche Einkünfte, also nicht mehr als 450 Euro monatlich
Familienversicherung ist weiter möglich.
Gruß
RHW
Naja Übungsleitern ist halt diese Vertragsart. Im Endeffekt gebe ich Vertretungsstunden.
Nein, die ganze Sache liegt nicht unter Mindestlohn -> pro 45 Minuten erhalte ich 10€, vondaher würde das schon auf gehen
Aktuell noch Privat über meinen Vater.
Also wenn ich das jetzt richtig lese kann ich somit den 450€ Minijob + die Übungsleitersache machen, ohne Steuerliche Abzüge befürchten zu müssen?
Ja, wenn es ein passender Arbeitgeber ist:
Danke für die „Krone“!
Meine Tochter macht es ganz genau so, studentische Hilfskraft als Minijob plus ÜL.
Geht.
… solange man die 20 Std. in der Woche nicht überschreitet …
Genau solche Feinheiten fehlen in dem Link komplett und deshalb ist er Müll.
Im Grunde ist es keiner. Allerdings könnte man es als Indiz dafür nehmen, dass die da entweder keine Ahnung haben oder mauscheln wollen, was dann natürlich die Steuer- und ggf. Sozialversicherungsfreiheit gefährden könnte.
Über die Steuern macht man sich allerdings ohnehin erst ab höheren Beträgen Gedanken. Es gibt schließlich den Grundfreibetrag von 8.820€. Wenn also mal angenommen 450€ x 12 + 2.400€ was auch immer zusammenkommen, liegt man da noch drunter, völlig egal ob pauschalversteuerter Minijob oder nicht. Ist er nicht pauschalversteuert kommt noch der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000€ dazu. Dann wären mindestens noch 3.424€ Luft nach oben. Da passen die 2.400€ locker rein. Wenn man freilich mit anderen Einkünften drüber liegt, wäre es schon wichtig, dass es sich wirklich um Zahlungen handelt, für die die ÜL-Pauschale in Anspruch genommen werden kann.
Sollte für berechtigte Institutionen ein Klacks sein das ordentlich zu machen.
Ist es denn jetzt eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung? Die genannten Einkommensgrenzen gelten für gesetzliche Krankenkassen.
Habe mich jetzt dank dir durch etliche Paragraphen der SGB durchgekämpft (danke dafür :- )). M.E. Handelt es sich um eine grobe Gesetzeslücke, die nach meinen Recherchen im Internet tatsächlich gern immer öfter benutzt wird.
Data
Weiter unten, privat über den Vater. Und nun? Ich weiß es nicht und hoffe auf deine Erläuterungen.
Data
Hallo MrsData,
immer gern!
Ich hätte auch auf Nachfrage einfach die Grundlagen genannt:
§ 10 SGB V, § 16 SGB IV, EStG, Rundschreiben der Krankenkassen vom 24.10.2008, Internetseite der Minijobzentrale
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/08_uebungsleiter_ehremamt/node.html
Teilweise wird auch privat krankenversichert und freiwillig gesetzlich krankenversichert durcheinandergebracht.
Wenn es wirklich eine private Krankenversicherung ist, ist noch wesentlich, ob ein Elternteil Beamter oder Ähnliches ist und ob für den Fragesteller daraus ein Beihilfeanspruch besteht.