Geldstrafe Tagessatz

Wenn jemand zb. ein strafe bekommt von 90 tagessätzen a 15 euro, sprich insgesamt 1350 euro. in welchem zeitraum muss er diese bezahlen? bedeutet es das die zahlung innerhalb von 90 tagen geschehen muss? in wie fern kann man dann ratenzahlungen vereinbaren? oder auch arbeitsstunden ableisten? wenn ja wieviele bei der höhe?

danke schon mal im voraus für die antworten

Geldstrafe (Strafrecht)
Im deutschen Strafrecht werden Geldstrafen nach Tagessätzen berechnet und verhängt. Grundlage ist § 40 StGB. Die Höhe des Tagessatzes entspricht dabei in etwa einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens des Verurteilten, also dem Nettoeinkommen eines Tages. Das Gericht beurteilt das Maß der Schuld des Angeklagten und verhängt eine bestimmte Anzahl von Tagessätzen. Je größer die Schuld, desto größer die Anzahl der verhängten Tagessätze. Soll z. B. eine Geldstrafe in Höhe eines Monatseinkommens verhängt werden, wird das Gericht dreißig Tagessätze verhängen.

Beispiel
Die Angeklagten X und Y werden wegen eines gemeinschaftlich begangenen Diebstahls verurteilt. Das Gericht sieht die Schuld der beiden Angeklagten als gleich groß an. X ist arbeitslos und erhält 900 € Arbeitslosengeld. Y ist Arzt in einer Klinik und hat ein Nettoeinkommen von 3.600 €. Da das Maß der Schuld bei beiden gleich hoch ist, soll das Strafmaß bei beiden ebenfalls gleich ausfallen. Würde man aber beide zu einer Geldstrafe von z. B. 1.000 € verurteilen, würde diese Strafe X aufgrund des geringeren Einkommens weit mehr belasten als Y.

Nun greift die Verhängung in Tagessätzen ein. Aufgrund des gleichen Maßes an Schuld werden beide Angeklagten zu jeweils 20 Tagessätzen verurteilt. Beim Angeklagten X entspricht die Höhe des einzelnen Tagessatzes 30 € (900 € Monatseinkommen ∕ 30 Tage eines Monats). Die Anzahl der verhängten Tagessätze wird nun mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes multipliziert. Daraus ergibt sich die von X zu zahlende Geldstrafe von 600 € (20×30 € = 600 €).

Beim Angeklagten Y entspricht jedoch ein Tagessatz dem Betrag von 120 € (3.600 € ∕ 30 = 120 €). Dies multipliziert mit dem Strafmaß von 20 Tagessätzen ergibt eine Geldstrafe von 2.400 €.

Ersatzfreiheitsstrafe
Kann ein Verurteilter die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht zahlen, tritt anstelle des Tagessatzes eine Ersatzfreiheitsstrafe. Deren Länge entspricht der Anzahl der verhängten Tagessätze unabhängig von deren Höhe und ist somit nicht einkommensabhängig.

Tilgung der Geldstrafe
Die Geldstrafe ist vorrangig durch Zahlung zu tilgen. Ist ein Verurteilter nicht in der Lage, die Geldstrafe in einem Betrag zu zahlen, so kann ihm auf Antrag eine Ratenzahlung gewährt werden. Die Höhe der jeweiligen Raten soll so bemessen sein, dass der Strafcharakter der Sanktion nicht verloren geht. Hinsichtlich der maximalen Dauer der Ratenzahlung gibt es keinen einheitlichen Maßstab. Ist ein Verurteilter aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, Zahlungen zu leisten, so kann ihm auf Antrag auch Tilgung durch gemeinnützige Tätigkeit ermöglicht werden. Näheres regeln entsprechende Rechtsverordnungen in den Bundesländern. In Berlin beispielsweise tilgt man dann mit jeweils 6 Stunden gemeinnütziger Tätigkeit (im Einzelfall kann auch ein günstigerer Anrechnungsmodus festgelegt werden) einen Tagessatz der verhängten Geldstrafe.

grüsse borthi

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