Abbuchung vom Girokonto

Guten Tag,ich lebe mit einem gerichtl. Betreuer
und habe Rückstände meines Anteils an das Pflegeheim.
(ca. 1100.-Euro werden durch meine Pflegeldkasse überwiesen; die gleiche Summe wird mir mit einer verständlichen Aufstellung in Rg. gestellt.
Restschuld ca 1200.- Euro

Nun hat mein Betreuer veranlasst,
nachdem er ein neues Konto in meinem Namen aufgemacht hat,
das die Rente eines Monats komplett an den Träger dieses AH gesendet wird.
Anschließend wird meine Rente an das neue Girokonto geschickt.
Ich empfinde dies als Kahlpfändung.
Danke für ihre Einlassung.
fred Wunderlich

Dazu ist dieses Forum/Expertenanfragen nicht gedacht, da es um Rechtsauskunft handelt.
Ein Schuldnerberater kann Dir sicherlicherlich besser helfen und sagen in wie weit es sich um eine Kahlpfändung unterhalb des Pfändungsschutzes handelt.

Dazu ist dieses Forum/Expertenanfragen nicht gedacht, da es um
Rechtsauskunft handelt.
Ein Schuldnerberater kann Dir sicherlicherlich besser helfen
und sagen in wie weit es sich um eine Kahlpfändung unterhalb
des Pfändungsschutzes handelt.

OK und Danke

Guten Tag Herr Wunderlich,

zunächst einmal frohe Weihnachten!
Sie schreiben, dass Ihre Rente nach Abzug Ihres Kostenanteils für das Pflegeheim auf Ihr neues Girokonto überwiesen wird.
Ich kann nicht ganz nachvollziehen wo nun das Problem für Sie liegt.
Sollten Sie aber mit Ihrem Betreuer oder seinem Verhalten unzufrieden sein, würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie sich an das Gericht wenden oder einen Rechtsanwalt konsultieren.
Auch verstehe ich nicht ganz, weshalb Sie überhaupt einen gerichtlichen Betreuer haben. Sie machen auf mich einen sehr vernünftigen Eindruck und nicht wie jemand der einen Betreuer braucht.
Sollten Sie evtl. einen guten und auch preisfairen Rechtsanwalt in München suchen, könnte ich Ihnen einen empfehlen.
Senden Sie mir hierzu einfach eine private E-Mail: [email protected]

Mit freundlichen Grüssen

Günther Seidl

Guten Morgen,

dies ist durchaus des öfteren gängige Praxis, so vorzugehen (besonders bei Rückständen).

Hier mal die Erklärung was eine Kahlpfändung genau ist

Pfändung und Verwertung aller Vermögensgegenstände eines Schuldners. Zur Verhinderung der Kahlpfändung sind in § 811 ZPO gewisse Vermögensstücke für unpfändbar erklärt und dadurch der Zwangsvollstreckung entzogen (Unpfändbarkeit); auch das Arbeitseinkommen ist nur teilweise pfändbar (Lohnpfändung). Rechtsmittel: Gegen Kahlpfändung kann der Schuldner Erinnerung einlegen. Vgl. auch Vollstreckungsschutz.

Dies ist allerdings bei Ihnen so nicht der Fall, es geht lediglich darum, dass die Miete 100% bezahlt wird und dies wird so sichergestellt.

Gruß!

Martin Bründl

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hierbei handelt es sich um ein rechtliches Problem, bei welchem Ihnen nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen kann und darf.

Viele Grüße!