Abgefrist Steuererklärung verpasst - was tun?

Hallo,

wenn man im Jahre wegen Corona in Kurzarbeit war und in 2021 die Frist für die Steuererklärung verpasst hat: was ist zu tun? Ich hatte keine Ahnung von der Frist und dass eine Steuererklärung obligatorisch ist, habe ich auch nur durch zufall erfahren.

Kann ich das ganze dieses Jahr noch erledigen? Könnte die verspätete Abgabe Nachteile haben?

Habe bislang noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Was kann man alles falsch machen? Gibt es Möglichkeit sich hilfe zu holen? Oder ist es dieses Jahr schon zu spät?

Das wäre noch eine Möglichkeit:
https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/artikelansicht/verlaengerung-der-abgabefrist-fuer-steuererklaerungen-2020/

Für Steuerpflichtige, für die ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater die Steuererklärung erstellt, endet die Abgabefrist erst am 31.05.2022 .

Ich habe allerdings bisher meine Steuererklärung immer alleine gemacht, anfangs noch auf Papier, später mit dem Programm WISO Steuer-Sparbuch.

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Sehr gut, danke für diesen hilfreichen Hinweis! Da ich sowieso in erwägung gezogen hatte, es mit dem Lohnsteuerhilfeverein in Angriff zu nehmen, kann ich ja aufatmen. Für die erste Steuererklärung lohnt sich das bestimmt, dort bekommt man vielleicht auch den ein oder anderen Tipp und hat dann ein Gefühl für das Thema. Im nächsten Jahr kann ich es dann selber versuchen.

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Servus,

Selbstverständlich. Theoretisch bestünde diese Pflicht sogar weiter, wenn in einigen Jahren Festsetzungsverjährung eintreten wird. Erst dann wird die Sache allerdings kritisch, aber darum geht es jetzt ja nicht.

Nein. Grundsätzlich wird zwar bei Abgabe der Steuererklärung mehr als 14 Monate nach Entstehen der Steuer (d.h. für 2021 nach Ende Februar 2022) ein Verspätungszuschlag festzusetzen sein, aber nur dann, wenn die Veranlagung zur ESt zu einer Nachzahlung führt - ob das der Fall sein wird, hängt davon ab, wie hoch der KAG-Bezug im Vergleich zu den voll gearbeiteten Monaten war und wie hoch die Werbungskosten und Sonderausgaben waren. Kurzer Sinn: Mach das Dings bis Ende Februar, und der Käse ist gegessen.

Man kann dabei nichts falsch machen, dafür sorgt die Plausibilitätsprüfung bei der vom Bund gratis zur Verfügung gestellten Software „ElStEr“. Das schlimmste, was da passieren kann, ist, dass die ESt ein bissel höher festgesetzt wird, weil man irgendwelche Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen nicht als solche erkannt hat oder die Nichtbeanstandungsgrenzen bei Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht genutzt hat.

Ob es sinnvoll ist, hier einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu bezahlen, hängt davon ab, wie viel einem die damit gesparte Zeit wert ist. Rein vom Geld her dürfte das in aller Regel mehr kosten, als es „bringt“; ebenso die angebotenen Eingabehilfen für Elster, die eben Geld kosten (Elster selber kostet nichts), aber dafür eine etwas hübschere Eingabemaske für Elster bieten und Werbungskosten, Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen etwas ausführlicher abfragen als Elster,

Schau Dir doch mal Elster an und schau, ob Du damit zurechtkommst. Wenn nicht, kauf Dir eine Eingabehilfe und mach das damit. Bis Ende Februar wirst Du das so oder so gebacken kriegen.

Schöne Grüße

MM

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Das kostenlose „Programm“ vom Finanzamt läuft über die Website elster.de/ . Hier werden teilweise automatisch gewisse Daten übernommen (u.a. aus dem Vorjahr). Die Website enthält eine Plausibilitätsprüfung. D.h., man kann eigentlich bloß schwer Fehler machen. Und falls doch, gibt es eine kostenlose Hotline. Ansonsten lohnt es sich durchaus, bei Fragen auch mal direkt beim Finanzamt anzurufen. Ich habe damit keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Aber für Elster ist es in Bezug auf 2020 schon zu spät. Da würde ich jetzt auch den Umweg über den Lohnsteuerhilfeverein gehen und aufgrund dieser Vorlage meine Steuererklärung für 2021 dann selbst versuchen über Elster zu erstellen.

Wieso das denn? Hab meine 2020-er gestern verschickt. :wink:

@B738
Mach die Anmeldung bei elster.de sofort.
Der Aktivierungs-Code kommt per Post, das dauert ein paar Tage.

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Schon?

Meine hab ich für 9. Januar vorgesehen.

Und wenn man dann noch das Abfragedings für die Bescheinigungen („vorausgefüllte Steuererklärung“) haben will, dauert das nochmal einige Tage. Ist aber für @B738 ganz sinnvoll, weil mit den Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung und den Angaben über erhaltene Lohnersatzleistungen bereits fast alles in der Steuererklärung steht, was da rein soll.

Schöne Grüße

MM

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Jau, sogar 1 Tag eher als ich gemußt hätte. :wink:
Frist in der Mahnung war der 29.12.

Da braucht es den Abruf-Code, der auch per Post kommt.

Kann man den gleich bei der Anmeldung mitbeantragen?

P.S. Weißt Du zufällig, wie lange das 2020-Formular aufrufbar ist?

Servus,

ich glaube nicht - soviel ich weiß, konnte der erst nach Aktivierung des Zugangs beantragt werden.

Nein, aber die vorigen Jahre waren regelmäßig mindestens zwei Jahre lang aufrufbar; das wird für 2020 wegen der verlängerten Abgabefristen eher länger als kürzer sein.

Schöne Grüße

MM

Ich habe mich ein bißchen gewundert, daß am 28.12. das Formular für 2019(!) schon nicht mehr aufrufbar war. Es gibt doch aber Menschen, die sich 4 Jahre Zeit lassen können. Die hätten dann ja keine Chance mehr, ELSTER zu nutzen.

Ist nicht so wichtig, ich bin ja grad mal wieder auf dem Stand! :wink:

Guten Rutsch! :wink:

War das vielleicht „Elster Formular“? Das ist stillgelegt.

Schöne Grüße - Guten Rutsch!

Sapperlot!
Wenn ich doch weiter oben A-Code und A-Code erwähne, wird das wohl kaum Elster Formular sein, in das ich mich eingeloggt habe.
Sapperlot!

Ich hab eine Zeit lang mit beiden parallel gearbeitet, weil ich mit der neuen Oberfläche nicht zurechtkam, aber auf den gewohnten Formularen sofort sah, wo was vielleicht fehlte.

Glaube übrigens trotzdem, dass die sehr frühe Stilllegung von ESt 2019 technisch mit dem Ende von Elster Formular zu tun hat, das letztmalig für 2019 zur Verfügung gestellt wurde - wie und wo die beiden verknüpft waren, oder was sonst damit zusammenhängen könnte, dass vielleicht die Abschaltung von Elster Formular nur zusammen mit der generellen Abschaltung des Zugangs zu ESt 2019 möglich war, kann ich nicht beurteilen; ich fände es nicht überraschend, zumal das in früheren Jahren nicht so bald war.