Abkommen EU Schweiz

Hallo.
Ich habe mich bei gewinn24.de Gewinnspiel angemeldet, habe nicht gelesen dass man 60 Euro Jahresgebühr muss zahlen. Habe schon eine Mahnung bekommen, wohne aber in der Schweiz. Stimmt dass, wenn ich die 60 Euro nicht zahle passiert nichts bis ich in Deutschland einreise?

Liebe Grüsse Anto

Hallo Anto
Naja, umgekehrt kenn ichs halt so:
Ich bin oft in der Schweiz, hab dort mal n Bußgeldbescheid bekommen. Ein Anwalt riet mir, den zu bezahlen, weil ich sonst beim nächsten Mal gleich an der Grenze einkassiert werde.
Ich schätze also, dass es umgekehrt entsprechend ist, also dass Du damit echnen musst, wenn Du nach D einreist, dass sie Dich dann gleich schnappen.
Und man will ja nicht langwierige Aufenthalte auf Polizeirevieren riskieren, oder?
Gruß,
Branden

Hallo Anto,

genau dieses Problem mit versteckten Kosten wird in der neuen PC Welt beschrieben.
Habe den Artikel nur überflogen, aber die abschließende Meinung war ungefähr so:
„Die Anbieter wissen, dass sie sich auf dünnem Eis bewegen und haben absolut kein Interesse daran, sich mit Gerichten auseinander zu setzen.
Solange sie keinen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, tun sie einfach GAR NICHTS.“

Die PC Welt kostet bei uns ohne CD 1,20€. Einfach mal kaufen und nachlesen. Ist die Sache bestimmt wert, zumal einige Verhaltensregeln drin stehen.

Hab vor vielen Jahren mal an genau so einem Gewinnspiel mitgemacht; einziger Erfolg: Zugemüllte Mail mit Werbung. So schlimm, daß ich mein damaliges GMX Postfach ganz schnell umgetauft habe.

Gruß Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nun
Grüezi anto,

grundsätzlich bist Du mit dieser Frage im Brett „Recht“ wohl besser aufgehoben - sofern Du Deine Anfrage dann auch zweckdienlich zu formulieren vermagst.

Aber wie dem auch sei: Ebenfalls grundsätzlich sind Verträge einzuhalten! Mit der Anmeldung bist Du einen Vertrag eingegangen. Dass Du das klein geschriebene nicht gelesen hast - ist eine ganz andere Geschichte.
Grundsätzlich gilt dies auch in der Schweiz und für Schweizer - wie auch für in der Schweiz lebende Ausländer oder in Deutschland lebende Ausländer. Es ist gänzlich unerheblich wo Dein Vertragspartner anssässig ist: Vertrag ist Vertrag und ein Vertrag wird erfüllt (eingehalten).

Habe schon eine Mahnung bekommen, wohne aber in der Schweiz.

Ja und?

Stimmt dass, wenn ich die 60 Euro nicht zahle passiert nichts bis ich
in Deutschland einreise?

Ähem, vermutlich fragst Du, ob Du etwas zu befürchten hast, wenn Du nicht bezahlst? Habe ich das richtig verstanden?
Nun, anto, wie hättest Du es denn gern?
Kannst Du Dir den Fall auch „umgekehrt“ vorstellen?
Du verkaufst jemanden etwas und er will dann nicht bezahlen und macht Dir eine lange Nase und kommt Dir mit sowas wie: „Ätsch, ich lebe im Ausland…“ Na, was meinst Du?

Ich finde Deine Absicht nicht o.k. und denke, dass Du bezahlen solltest. Und dann kündige diesen Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt (diese Kündigung muss schriftlich erfolgen und Schick sie mit Einschreiben/Rückschein).

Freundlichen Gruss
Ray

Nun ja,

das eine ist eine staatliche Ordnungsbusse, das andere eine privatrechtliche Angelegenheit. Warum bei letzterem die Grenzpolizei einschreiten sollte entbehrt m.E. jeder Logik.

Nichts desto trotz könnte ein Deutscher Anbieter seine Ansprüche auch vor einem schweizer Gericht gelten machend…

Gruss Ivo