Hallo lash,
hier noch ein paar Erklärungen. Bei dem Firmenwagen handelt es sich um einen sogenannten Geldwerten Vorteil, d.h. der Wagen wird wie Lohn behandelt. Bei „normalen“ Lohn ist es ja nicht schwer, darauf Steuer und Sozialversicherung zu berechnen. Schwieriger wird es bei den Bezügen, die nicht aus Geld bestehen.
Hier gibt es eine Fülle von Regelungen, u.a. auch die 1% Regel.
Die unterstellt, dass der Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzen darf und ihm hier ein Vorteil entsteht. Ziel der 1% Regel ist es, aus diesem Vorteil die Steuer und auch Sozialversicherung zu errechnen.
Die 400 € aus deinem Beispiel werden also ins Brutto gesetzt. Nun wird die ganze Summe, also auch die anderen Lohnbestandteile, versteuert und verbeitragt. Im Anschluss werden die 400 € wieder abgezogen.
Mit dieser Rechnung werden die 400 € versteuert und verbeitragt.
Viele Grüße
Gesine
PS. Ich weiß, dass es noch ein bisschen komplizierter ist, habe mich jedoch bewusst allgemein gehalten, um lash nicht durcheinander zu bringen