Abrechnung Aussendienstmitarbeiter

Hallo,

ein Bekannter hat einen neuen Job und hat folgende Frage gestellt.

Er verdient Summe X
Sein Firmenwagen wird mit 400€ auf der Abrechnung geführt (1% Regel).

Ist es normal, dass die Summe in Höhe von 400 € mit versteuert wird und im Anschluß diese Summe wieder vom Nettoverdienst abgezogen wird?

Ist es normal, dass die Summe in Höhe von 400 € mit versteuert
wird und im Anschluß diese Summe wieder vom Nettoverdienst
abgezogen wird?

Ja.

Hallo lash,

hier noch ein paar Erklärungen. Bei dem Firmenwagen handelt es sich um einen sogenannten Geldwerten Vorteil, d.h. der Wagen wird wie Lohn behandelt. Bei „normalen“ Lohn ist es ja nicht schwer, darauf Steuer und Sozialversicherung zu berechnen. Schwieriger wird es bei den Bezügen, die nicht aus Geld bestehen.
Hier gibt es eine Fülle von Regelungen, u.a. auch die 1% Regel.

Die unterstellt, dass der Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzen darf und ihm hier ein Vorteil entsteht. Ziel der 1% Regel ist es, aus diesem Vorteil die Steuer und auch Sozialversicherung zu errechnen.

Die 400 € aus deinem Beispiel werden also ins Brutto gesetzt. Nun wird die ganze Summe, also auch die anderen Lohnbestandteile, versteuert und verbeitragt. Im Anschluss werden die 400 € wieder abgezogen.

Mit dieser Rechnung werden die 400 € versteuert und verbeitragt.

Viele Grüße

Gesine

PS. Ich weiß, dass es noch ein bisschen komplizierter ist, habe mich jedoch bewusst allgemein gehalten, um lash nicht durcheinander zu bringen

Normal ist es. Es gibt aber durchaus Varianten in denen es nicht geschieht oder anders geschieht.
Evt kann auch eine weitere Verteuerung, nämlich von den Fahrtwegen zur Firma, erforderlich sein. Dann wenn dort ein regelmäßiger Tätigkeitsbereich liegt. ZB wenbn er dort seiner Aufgabe, nicht nur zu Kontrollbesuchen, nachkommt. Dieser Wert kann so hoch sein dass man besser nicht dort arbeitet. ZB bei einem Angestellten der 100km entfernt wohnt und seinen Arbeitsplatz in der Firma hat.

Bei mir wird „nur“ 1Tag/Woche abgerechnet, mit 50km Distanz komme ich auf 450€ (+280€ Fahrzeug) die ich versteuere. Zwar ist das bei mir nicht rechtens, aber das tut ja hier nix zur Sache. (Wem es genauso geht dem empfehle ich sich sehr genau Infos zu googeln oder gleich nen Anwalt einzuschalten!)

Desweiteren brauch man die 1%-Versteuerung nicht vornehmen wenn man das Fahrzeug nicht privat nutzt. Dafür ist allerdings eine Glaubhaftmachung erforderlich, zB man hat ein mind. gleichwertiges Fahrzeug angemeldet.

Eine genaue Abrechnung kann durchgeführt werden wenn man ein Fahrtenbuch führt, kann ich aber nicht empfehlen, ist viel zu aufwendig.