Hallo,
warum willst du eigentlich immer JEMANDEN anzeigen?
Ich habe ja nun schon mehrfach geschrieben: Zeige den Sachverhalt auf. Du kannst ja gerne deinen Verdacht äußern, dass C die Daten geklaut hat oder dass B die Daten unerlaubt weitergegeben hat. Das eine wäre verbotenes Ausspähen von Daten, das andere verbotene Datenhehlerei.(§202a und §202d StGB)
Lass doch bitte die Ermittlungsbehörden entscheiden, gegen wen sie am Ende Anklage erheben werden, das ist überhaupt nicht deine Aufgabe.
Ich darf dir allerdings sagen, dass Daten über Mietwagenbuchungen kaum so schutzbedürftig erscheinen wie z.B. eine Krankenakte. Das Engagement der Staatsanwaltschaft dürfte entsprechend niedrig sein.
Der Landesdatenschutzbeauftragte kann der Mietwagenfirma unangenehm auf den Zahn fühlen.
Erwarte aber auch hier nicht, dass es zu Strafen kommen wird. Er wird die Firma befragen, wie es zum Datenverlust kommen konnte; welche Konzepte sie haben, um das zu verhindern; ob sie den Zugriff bemerkt haben; wie sie sich zukünftig absichern - und so weiter.
Du stehst da und bemerkst, dass jemand Daten hat, die er nicht haben dürfte.
Den genauen Hergang wird man - wenn niemand sich dämlich angestellt hat oder sich verplappert - kaum feststellen können.