Hallo,
finde im Netz nix, deswegen stelle ich die Frage hier ein:
ein ausländischer Unternehmer beauftragt und bezahlt den Transport von Ware durch einen Kurier (=Frachtführer). Die Ware wird vor Ort durch den Kurier oder den mitfahrenden Unternehmer bezahlt und geht somit in den Eigentum dieses Unternehmers über.
Frage: wer wird in Feld 1 des CMR eingetragen?
- der Lieferant/Verkäufer, der zu dem Zeitpunkt des Transportbeginns nicht mehr Eigentümer der Ware ist
- der ausländische Unternehmer, der Auftraggeber des Beförderungsvertrages ist
- der Frachtführer selbst als Beauftragter
Und wo wird der Beginn des Transports eingetragen, wenn nicht unter 1 (im Fall 1. oder 2.)?
Nochmal: der Lieferant/Verkäufer ist nicht verantwortlich für den Transport, weil er nicht beauftragt und die Ware ihm nicht (mehr) gehört.
Danke, Helge
ps: Ware verlässt immer D und Transport wird immer vom Käufer der Ware gezahlt