'Absender' im CMR - Spezialfrage

Hallo,
finde im Netz nix, deswegen stelle ich die Frage hier ein:

ein ausländischer Unternehmer beauftragt und bezahlt den Transport von Ware durch einen Kurier (=Frachtführer). Die Ware wird vor Ort durch den Kurier oder den mitfahrenden Unternehmer bezahlt und geht somit in den Eigentum dieses Unternehmers über.

Frage: wer wird in Feld 1 des CMR eingetragen?

  1. der Lieferant/Verkäufer, der zu dem Zeitpunkt des Transportbeginns nicht mehr Eigentümer der Ware ist
  2. der ausländische Unternehmer, der Auftraggeber des Beförderungsvertrages ist
  3. der Frachtführer selbst als Beauftragter

Und wo wird der Beginn des Transports eingetragen, wenn nicht unter 1 (im Fall 1. oder 2.)?

Nochmal: der Lieferant/Verkäufer ist nicht verantwortlich für den Transport, weil er nicht beauftragt und die Ware ihm nicht (mehr) gehört.

Danke, Helge

ps: Ware verlässt immer D und Transport wird immer vom Käufer der Ware gezahlt

Hallo

der Lieferant/Absender = Verkäufer wird eingetragen, wenn Ladestelle = Standort des Verkäufers ist, weil

  1. die Strassenkontrollen ( in Deutschland BAG ) nachvollziehen wollen, von wo nach wo der Transport geht
  2. der Absender eine Kopie des CMR erhält, und er somit schon mal einen kleinen Schritt zu seinem notwendigen Ausfuhrnachweis getan hat, falls der nicht automatisch vom Frachtführer kommt.

Gruss
Hummel

der Lieferant/Absender = Verkäufer wird eingetragen, wenn
Ladestelle = Standort des Verkäufers ist, weil

Ich tendiere allerdings zu gegenteiliger Ansicht; als „Absender“ ist der Auftraggeber (des Transportes)/Eigentümer des Gutes anzugeben, der „Beladeort“ (dort ist der „Lieferant“ einzutragen)hat ein eigenes „Kästchen“.
Der „Transporteur“ ist ebenfalls in einem eigenen „Kästchen“ anzuführen. Ob er/sie „im Auftrag des Käufers“ bezahlt oder nicht bezieht sich auf eine „Zahlungsmodalität“ und ist für das „Transportpapier“ (CMR-Brief) nicht von Relevanz, kann aber unter „Sonstiges“ vermerkt werden.

Das kann (und hat auch in der Praxis gar nicht so selten) dazu führen, daß „Absender“ und „Empfänger“ deckungsgleich sind, jedoch „Beladeort“ (aus dem sich der tatsächliche Versender) und „Entladeort“ (und der tatsächliche Empfänger ergeben) zu diesen Angaben differieren, wobei für Kontrollorgane (etwa BAG) die letzteren beiden von Interesse zwecks „Nachvollzug“ sind, nicht die beiden ersteren…
Gleiches gilt auch für „Zolldokumente“.

Gruß
nicolai

Hallo,

da hast du sicherlich Recht, wenn du den klassischen alten CMR verwendest - der wurde bei uns jedoch zum Zeitpunkt abgeschafft, als auch Schreibmaschinen rausflogen und durch Drucker ersetzt wurden.

Bei einer neueren einfacheren Version sind diese Möglichkeiten gar nicht vorgesehen und vorgegeben.

Gruß
Hummel

Tja, ich schreib´ meine üblicherweise per Hand - Drucker und Schreibmaschine hat man selten in einer LKW.Kabine…:wink:)

Gruß
nicolai

coffin-breat hat recht ! Abnehmer = Absender…
…habs jetzt auch schwarz auf weiss gefunden - ganz klar: Abnehmer/Käufer steht AUCH ! als Absender/Feld 1 drin weil er Auftraggeber des Frachtführers (hier meistens Kurier) ist.
Der Verkäufer/Lieferant hat dadurch nix mit dem Transport zu tun, ausser ER bezahlt den Kurier (hier nie der Fall).
Da Verkäufer mit Bezahlung der Ware (hier: EXW, Barzahlung bei Übernahme) nicht mehr Eigentümer ist, hat er auch mit dem CMR nix zu schaffen.
Nur wissen das die osteuropäischen Kurierfahrer und Selbstfahrer durch die Bank nicht und unterstellen lieber mal „Unwilligkeit“ des Lieferanten.

Bisher hab ich aber noch nicht herausgefunden, in welchem Feld dann der LADEORT (also Beginn des Transports) eingetragen wird.
Jedenfalls nicht in Feld 1.

Weiss das jemand?

Danke, Helge

Ladeort = natürlich Feld 4
…wer lesen kann, ist klar im Vorteil - grad vorhin hab ich mir das Formular nochmal genau angeschaut und siehe da…siehe oben

hallo coffin-breat, ladeort ist natürlich der tatsächliche ladeort und kommt in feld 3.

gruss, aachim