Abstellgenehmigung erteilt oder nicht, wer ist in der Beweispflicht

Ein Paket ist verschwunden.

Der Paketdienst behauptet, es sei qua Abstellgenehmigung zugestellt worden. Der Empfänger meint, er habe keine Abstellgenehmigung erteilt.

Wer ist in der Beweispflicht?

Der Paketdienst muss nachweisen, dass eine Abstellgenehmigung vorliegt. Der Empfänger könnte in einem solchen Fall auch schlecht nachweisen, dass etwas NICHT existiert.

Hallo Zera,

wurde das von schon häufig so gehandhabt, dass der Paketdienst das Paket an diesem Ort abgestellt hat und hast du das jemals reklamiert oder immer so akzeptiert?

Viele Grüße
Karin

Nein, es war das erste Mal