Adressweitergabe der bank bei lastschriftverfahren

erhält der zahlungsempfänger beim lastschriftverfahren neben dem namen und der kontonummer auch noch weitere daten wie z.b. adresse, kontostand etc.?

nein.
gruß
eisi

erhält der zahlungsempfänger beim lastschriftverfahren neben
dem namen und der kontonummer auch noch weitere daten wie z.b.
adresse, kontostand etc.?

Nein

erhält der zahlungsempfänger beim lastschriftverfahren neben
dem namen und der kontonummer auch noch weitere daten wie z.b.
adresse, kontostand etc.?

Hallo,

der Empfänger erhält mit der Lastschrift nur die Kontodaten, den Namen und bei EC Kartenzahlung (elektronische Lastschrift) noch die Kartennummer (nicht Pin) und die Folgeziffer der Karte. Ansonsten wird ihm nur das Geld gutgeschrieben.

Wird die Lastschrift jedoch nicht eingelöst mangels Deckung oder weil dein Konto gesperrt ist, dann hat der Empfänger die Möglichkeit sich bei der Bank deine Adresse geben zu lassen. Mehr jedoch definitiv nicht!

Viele Grüße,
Florian

erhält der zahlungsempfänger beim lastschriftverfahren neben
dem namen und der kontonummer auch noch weitere daten wie z.b.
adresse, kontostand etc.?

Hallo, das kommt darauf an, wer die Lastschrift erstellt.
„Automatisch“ werden lediglich Name und Kontonummer erfasst. Adressdaten schon eher nein und Kontostände auf gar keinen Fall.

Gruß

Randori01

erhält der zahlungsempfänger beim lastschriftverfahren neben
dem namen und der kontonummer auch noch weitere daten wie z.b.
adresse, kontostand etc.?

Hallo loeffler.1979,

bei einer regulären Lastschrift (ausgelöst z.B. durch Zahlung mit Bankkarte) erhält der Zahlungsempfänger keine Angaben zu Adresse oder Kontostand!

Wird die Lastschrift bspw. mangels Deckung nicht eingelöst und hat sich der Lastschrifteinreicher für einen solchen Fall unterschreiben lassen, die Anschrift vom Kreditinstitut erfahren zu können, so wird ihm auf Anfrage die Anschrift mitgeteilt.

Hallo loeffler.1979,

ein ganz klares NEIN! Es werden nur Kontonummer, Bankleitzahl und Bank des Zahlungspflichtigen neben dem Betrag und Verwendungszweck übertragen. Die Banken verwenden dann noch weitere technische Dinge zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs wie Textschlüssel, Umsatzschlüssel etc., das ist aber alles „Bankenchinesisch“ und anonymn, d.h. es werden keine weiteren personenbezogenen Daten übertragen.

Viele Grüße
Balduin001

erhält der zahlungsempfänger beim lastschriftverfahren neben
dem namen und der kontonummer auch noch weitere daten wie z.b.
adresse, kontostand etc.?

erhält der zahlungsempfänger beim lastschriftverfahren neben
dem namen und der kontonummer auch noch weitere daten wie z.b.
adresse, kontostand etc.?

Hallo Löffler 1979,
ich bin kein Zahlungsverkehrsspezialist, aber von der Logik… Als Kontoinhaber muss man einen Zahlungsempfänger von Lastschriften zu diesem Verfahren bevollmächtigen; im Rahmen dessen werden natürlich alle erforderlichen Angaben vom Auftraggeber gemacht, so z.b. auch der Wohnort. Meist sind diese Angaben dem Empfänger ohnehin schon bekannt, ds es sich um Firmen handelt, die laufende Leistungen erbringen, z. B. Versorgungsunternehmen; selbst die Kontonummer kennen die Empfänger üblicherweise aus früheren Überweisungen des Zahlungsverpflichteten. Der Kontostand des Auftraggebers ist eine variable Größe und wird beim LV auch nicht weitergegeben.
Beste Grüße
HJR

hallo,

adresse selten, name und kontonummer immer, kontostand o.ä. nie.

saludos, borito

erhält der zahlungsempfänger beim lastschriftverfahren neben
dem namen und der kontonummer auch noch weitere daten wie z.b.
adresse, kontostand etc.?

nein, außer die lastschrift platzt wegen mangelnder deckung. dann haben kassenzahlungen bei supermärkten einen passus für datenfreigabe. sonst nicht.
gruß thommy

erhält der zahlungsempfänger beim lastschriftverfahren neben
dem namen und der kontonummer auch noch weitere daten wie z.b.
adresse, kontostand etc.?

Hallo Loeffler,

Lastschriftverfahren durch Kartenzahlung: Nur die Daten, die die Karte eindeutig identifizieren: BLZ, Kontonummer, Kartennummer, Kartenfolgenummer, aber keine PIN, keine Adresse. Auf der Rückseite deines Kassenbons steht allerdings i.d.R. das Kleingedruckte, mit der der du u.a. unterschreibst, daß du die Herausgabe der Adressdaten erlaubst, falls die Zahlung nicht eingelöst wird. Dein Kontostand wird auf gar keinen Fall mitgeteilt oder herausgegeben, wohl aber, warum die Bank die Lastschrift nicht eingelöst hat (z.B. wegen Widerspruch, mangels Deckung = keine Knete auf dem Konto).
Bei Lastschriftverfahren z.B. Internetkauf gibtst du i.d.R. deine Konto- und Adressdaten selbst an. Bei Nichteinlösung der Lastschrift auf Anfrage des Empfängers: Daten wie vorgenannt, also Name, Adresse, Grund der Nichteinlösung.

MfG
AnneB.

Nein!

erhält der zahlungsempfänger beim lastschriftverfahren neben
dem namen und der kontonummer auch noch weitere daten wie z.b.
adresse, kontostand etc.?

Nein

erhält der zahlungsempfänger beim lastschriftverfahren neben
dem namen und der kontonummer auch noch weitere daten wie z.b.
adresse, kontostand etc.?

Nein, nur Kontonummer,BLZ, Betrag und Name.

  • das verstößt gegen das Bankgeheimnis -

erhält der zahlungsempfänger beim lastschriftverfahren neben
dem namen und der kontonummer auch noch weitere daten wie z.b.
adresse, kontostand etc.?

nein, aber zumeist ist das recht eingeräumt, sich bei nichteinlösung der lastschrift die adressdaten geben zu lassen, damit man denjenigen anschreiben kann. kontostand : natürlich nicht, ist ja keine bananenrepublik hier. :wink:) gruss bordeaux71

zumeist läßt sich der empfänger aber das recht einräumen, dass die evtl. nicht einlösende Bank die adressdaten des zahlungspflichtigen herausgibt, damit man schriftlich auf diesen zugehen kann. kontostand: natürlich nicht. gruss bordeaux71

Hallo Anfragende®,

bei der „reinen“ Abbuchung vom Konto ist für den Zahlungsempfänger alleinig nur die Konto-Nr. und BLZ erkenntlich.
Hinzu kommt (meistens) noch einen Transaktionsnummer, Gültigkeit der Karte, usw.

Nur wenn die Lastschrift nicht eingelöst werden kann (bspw. mangels Deckung) erhält der Zahlunsgempfänger die personengebunden Daten von der jeweilig bezogenen Bank; allerdings nur, wenn der Empfänger nachweisen kann, dass er zum Einzug berechtigt ist.

Grüße

erhält der zahlungsempfänger beim lastschriftverfahren neben
dem namen und der kontonummer auch noch weitere daten wie z.b.
adresse, kontostand etc.?

nein

erhält der zahlungsempfänger beim lastschriftverfahren neben
dem namen und der kontonummer auch noch weitere daten wie z.b.
adresse, kontostand etc.?