„Allerdings kann die AfD gar nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, weil sie schlicht nicht antragsberechtigt ist. Entweder müssten einzelne Bürger für eine Klage in Karlsruhe darlegen, dass sie in ihren Grundrechten verletzt würden - was bei der Ehe für alle wenig plausibel erscheint - oder es müsste eine abstrakte Normenkontrolle beantragt werden. Dieser Antrag kann laut Bundesverfassungsgericht allerdings nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden. Die AfD ist aber weder Teil einer Landesregierung, noch im Bundestag vertreten.„
Hallo erstmal,
das Ziel war doch nicht die Klage sondern dass diejenigen, die sich für Fakten nicht interessieren, meinen, dass endlich mal jemand was gegen das Gesetz tut.
Ich kenne jemanden, der hat schütteres, graues Haar und meint, dass man das auch länger tragen könne.
HJS, dein AfD-Bashing wird langsam peinlich. Nur, weil du einige --un–witzige Beleidigungen einstreust, kann man noch lange nicht über dein Posting lachen, nicht mal lächeln.
Ich glaube, dass es zu einer Klage vor dem BVG kommen wird, darüber sind sich alle einig. Wer da letzten Endes klagt…? So what?
Übrigens hat @Franz_00eeff hier einen viel wichtigeren und brisanteren Beitrag gepostet. http://www.wer-weiss-was.de/t/geschichten-aus-dem-glashaus/9413662/1
Wie wäre es, wenn du deine Energien mal in wichtige Projekte einsetzt und dich nicht um die Modemarotten unsere Politiker kümmerst.
Wird es nicht!
Zumindest nicht von irgendeiner Partei oder einem Parteimitglied im Bundestag (die Union wird vom Fraktionszwang nach wie vor beherrscht, die Abstimmung war pillepalle angesichts der Aussichtslosigkeit, und wird der Union bei manchen Wählern gar noch gutgeschrieben).
Ob da irgendeine Privatperson klagen wird, kann sein. Ich denke aber eher nicht.
Das Thema ist unwichtig, weil es anders ebenso gut und ohne Aufriss gelöst hätte werden können.
Franz
Auch dieses unsägliche Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird klagefrei überstehen! Direkt nach der Abstimmung über Homoehe waren noch gut 30 Abgeordnete da. Die notwendigen paar halt, die für die Zustimmung halt notwendig waren. Von Union und SPD. Das war nicht anders zu erwarten. Aber den Grünen und Die Linke nehme ich das sehr übel.
Eigentlich kann man im September nur eine nicht im Bundestag vertretenen Partei wählen. Bitter. Sehr bitter.
da stimme ich zu! Mit ein wenig Disziplin hätten Grünlinge und Linkspartei eine solche blamable Farce verhindern können, wohl nicht das Gesetz, aber dass es von 30 Abgeordneten durchgewunken wird. Hatten die alle nichts mehr im Sinn als ab in die Sommerferien ?
Ich hoffe nicht! Es ist allerdings zu befürchten, dass der „gemeine“ Bürger gar nicht versteht, was da gerade angestellt wird. Spreche ich im Freundeskreis mal das Thema an, dann kommt die grenzenlos naive Standardantwort: „Wieso, ich habe doch nichts zu verheimlichen.“ Bäääh, was soll man dann noch argumentieren?
Allerdings hat es mich extrem gefreut, wie Herr Maas bei Amazon zu seinem Buch richtig eins auf die Fr… bekommen hat. Also gibt es noch ein paar Bürger, die sich Gedanken machen.
Aber es lenkt doch so wunderbar von den vielen anderen Problemen ab!
Außerdem kann der Michel da so schön mitreden. Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Auslandseinsätze, Staatsfinanzen…Die da oben, machen doch eh, was sie wollen…Und verstehen tut’s man nicht, weil man sich nicht damit beschäftigt oder beschäftigen will. Aber mit den Schwulen, da kennt man sich aus. Und deswegen kann man damit die Volksseele wunderbar beschäftigen.
Nach der Wahl werden sich schon die nötigen 25 Prozent des Bundestages für eine Klage zusammenfinden. Da mach Dir mal keine Sorgen; alles wird gut!
Antragsberechtigt dafür sind laut Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung, ein Bundesland oder mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages.
Das ist natürlich nur eine Showveranstaltung fürs Stimmvieh. Ich erinnere mich daran, dass die Linkspartei ehedem ebenfalls vollmundig verkündete, sie würde einen Gang ans BVerfG prüfen. Damals ging es um den BW-Einsatz in der int. Koalition gegen den IS/ISIS. Das war noch aussichtsloser, weil in diesem Fall weder ein Bundesland noch ein Viertel der BT-Abgeordneten MHO (mit gewissem Unsicherheitsfaktor) befugt gewesen wäre, eine Beschwerde einzureichen.
Allerdings kann ich mich nicht entsinnen, dass dies damals dem ÖRR auch nur einen Halbsatz wert gewesen wäre.
Und andere Parteien werden dieses Stilmittel der inhalltsleeren Ankündigung ebenfalls schon genutzt haben. Denn der 08/15-Wahlbürger hat einfach keine Ahnung von den Formalien und dem will man ja doch suggerieren, dass man ganz doll eine bestimmte Ansicht vertritt. Etwas Medienrummel ist allemal billiger als eine Flyeraktion.
Mit ziemlicher Sicherheit wird Bayern prüfen lassen, ob die Einführung der Homo-Ehe durch Änderung des einfachen Bundesgesetzes verfassungswidrig ist oder eine Zweidrittelmehrheit von BT und BR erforderlich ist. Und das ist auch gut so, gerade weil mit dem Grundgesetz nicht geschludert werden darf. Allemal besser (es jetzt zu prüfen), als wenn in fünf Jahre Karlsruhe „Überraschung“ ruft und alle Homo-Ehe für unwirksam erklärt.
Das glaube ich nicht. Viel zu einfach ist eine Grundrechtsverletzung in Gang gesetzt, indem ein bewusst provokanter Beitrag geschrieben wird. Nun abwarten bis zur Löschung und dann den Rechtsweg durchexerzieren.
IMHO landet das „N-irgendwiehaufensetzungsgesetz“ auf jeden Fall in Karlsruhe.