Hallo Zusammen,
kennt sich jemand besser mit AirBnb und deren Rücktrittsregeln aus. Wir haben in Bayern eine Unterkunft für eine Wochenende gebucht. Einen Tag später wurde dort der Lockdwon über einer Indienz von 1000 ausgesprochen. Natürlich war unserer Unterkunft in diesem Gebiet. Es herrschte also ein Beherbergungsverbot und wir durften die Reise nicht antreten.
Eigentlich soweit klar aber AirBnb weigert sich um eine Rückzahlung weil Sie eine Klausel im Vertrag haben dass am 20 März 2020 Corona kein Grund ist um sein Geld wieder zurückzubekommen. Wir haben natürlich auch nicht flexibel gebucht weil wir dachten die Reise anzutreten. Aber es wurde ja durch die Bundesregierung verboten. Airbnb kann also seine Leistung nicht erbringen aber wir sollen zahlen ??.