ALG II Arbeitslosengeld 2

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in einem Kalenderjahr nur 5 Monate ALG 2 erhalten.
Und zwar vom 01.08. bis 31.12, Das sind 5 Monate.

Eine NK-Abrechnung vom Vermieter in Monat 10 (Okt.) ergab ein Guthaben.

Das Jobcenter möchte nun das ganze Guthaben verrechnen. Begründung:
Im Oktober befand ich mich im Leistungsbezug.

Ist das rechtens? Ich dachte mir, es dürften nur 5/12 des Guthabens angerechnet werden, da ich auch nur in diesem Kalenderjahr 5 Monate ALG II bezogen habe.

Erbitte Auskunft

Vielen Dank

Verweis die darauf:
„Doch gegen diese Auslegung stellte sich das Sozialgericht Bayreuth mit Urteil vom 19.09.2019 (Az. S 17 AS 7/19) und ist der Auffassung, dass eine Anrechnung von Leistungen nach der aktuellen und verfassungskonformen Auslegung des § 22 Abs. 3 SGB II eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstelle und mit mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar wäre.“
Quelle:


weiit runter scrollen. ramses90

ein typischer Ramses90 mal wieder. Warum denn Scrollen, und weeiiiiiiit, wenn man das Urteil, um das es Dir angeblich geht, auch ganz unmittelbar und direkt lesen könnte?

Das einzige, was an dieser Wortsoße interessant ist, ist das Urteil SG Bayreuth v 19.09.2019 - warum verlinkst Du nicht auf dieses Urteil, sondern auf einen Dschungel von Tertiär- und Quartäransichten, in der sich der Fragesteller selber suchen muss, was er möchte?

Hier ist das Urteil, um das es Dir geht: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Urteil_S_17_AS_7-19.pdf

Übrigens:

(1) Erstinstanzliche Urteile sind grundsätzlich nicht für die Argumentation mit Präjudizien geeignet, vergiss das Dings.
(2) Außerdem hat sich mit dem Fall inzwischen das BSG beschäftigt und das Dings geknickt:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/832760/

So what?

Schöne Grüße

MM