Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in einem Kalenderjahr nur 5 Monate ALG 2 erhalten.
Und zwar vom 01.08. bis 31.12, Das sind 5 Monate.
Eine NK-Abrechnung vom Vermieter in Monat 10 (Okt.) ergab ein Guthaben.
Das Jobcenter möchte nun das ganze Guthaben verrechnen. Begründung:
Im Oktober befand ich mich im Leistungsbezug.
Ist das rechtens? Ich dachte mir, es dürften nur 5/12 des Guthabens angerechnet werden, da ich auch nur in diesem Kalenderjahr 5 Monate ALG II bezogen habe.
Erbitte Auskunft
Vielen Dank