Hallo
Ja, gut, das Wort ‚erhebliche‘ habe ich vergessen zu erwähnen, aber dass ich es meinte, geht wohl aus dem hervor, was ich danach geschrieben habe. - Das mit den ‚eheblichen Schmerzen‘ habe ich weggelassen, weil das hier doch keine Rolle spielte.
Ich hatte doch extra dazu geschrieben, dass es mit nicht um den Gesetzgeber ging, sondern um deine Aussage, also eben nicht um eine juristische Fragestellung. Kann ja sein, dass deine Aussagen immer im engeren Sinne juristisch gemeint sind, aber so erschien sie mir nicht.
Meinen Rat an den Fragesteller war mein erster Beitrag hier in diesem Thread, und in dem hatte ich bereits erwähnt, dass ich nicht glaube, dass es verboten ist, seinen Hund so lange alleine zu lassen, und dass er den Tierschutzverein oder den Veterinär fragen soll, die das bestimmt wissen.
Viele Grüße