Hallo,
Was macht man als ehemals Selbstständiger?
Kann man dann trotzdem die Privatinsolvenz anmelden?
Lg
Und wie ist das mit der Rechtschutzversicherung?
Hallo,
Könntest du genauere Angaben geben? Verstehe jetzt nicht so ganz warum und wie.
Lg
Sinngemäß steht in der Insolvenzordnung:
Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so findet die Verbraucherinsolvenz Anwendung, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse nur, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat.
Entscheide nun selber, ob eine Verbraucherinsolvenz möglich ist.
Hallo Viola1,
wie Xstrom schon sagte ist das möglich.
Ich empfehle Dir aber zuerst mal den Gang zu einem Schuldnerberater.
Der stellt Deine wirtschaftlichen Verhältnisse zusammen und kann Dir sagen ob die Beantragung eines Insolvenzverfahrens in Deiner persönlichen Situation sinnvoll wäre oder ob es noch andere Lösungswege gibt. Außerdem hilft er Dir ggf. den Antrag ans Insolvenzgericht richtig auszufüllen.
Dein
Ebenezer
Ob Deine Rechtsschutzversicherung die Kosten Deines Insolvenzverfahrens übernimmt, kann man pauschal nicht sagen.
Dies hängt von den Versicherungsbedingungen ab die für Deinen Vertrag gelten.
Also müsstest Du entweder Deine Unterlagen wälzen und nachlesen, was seinerzeit mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart wurde oder Kontakt mit Deinem Berater bei der Gesellschaft aufnehmen und ihn fragen.
Aus der Praxis heraus kann ich Dir jedenfalls sagen, dass ich noch nie gehört habe, dass eine Versicherung die Kosten eines Insolvenzverfahrens übernimmt.
Insofern wäre ich sehr überrascht, wenn Deine Versicherung das jetzt tun würde.
Dein
Ebenezer
Danke für die Antwort
Lg
Danke für die Tipps.
Lg
Habs endlich gefunden (schuldnerberatung_org / Beitrag editiert – www Team)
Sollte ich das jetzt richtig verstanden habe, darf man 19 Gläubiger haben und bei 20 Personen Schulden. Meldet man Insolvenz an, kann sogar ein Berufsverbot eintreten.
Hi Viola1,
[quote=„Viola1, post:9, topic:9456744, full:true“]
Sollte ich das jetzt richtig verstanden habe, darf man 19 Gläubiger haben und bei 20 Personen Schulden. [/quote]
Nein, nicht so ganz: Ein Insolvenzverfahren kann man jederzeit anmelden. Die Anzahl der Gläubiger ist dabei unerheblich. Theoretisch reicht ein Gläubiger.
Die Frage ist, ob der Selbstständige zum Zeitpunkt der Antragstellung zahlungsunfähig ist oder die Zahlungsunfähigkeit droht.
Die Anzahl der Gläubiger ist aber dafür maßgeblich ob ein vereinfachtes Verfahren, das sogenannte „Verbraucherinsolvenzverfahren“ oder das normale „Regelinsolvenzverfahren“ durchgeführt wird.
Theoretisch kann das drohen.
Allerdings wird er nur dann sein Veto einlegen, wenn die Geschäftsidee abstrus ist.
Praktisch wird der Insolvenzverwalter aber nichts gegen die Eröffnung einer neuen selbstständigen Tätigkeit haben, da ja hierdurch neue Einnahmen erzeugt werden, die z.T. durch den Insolvenzverwalter eingenommen werden und dann zur Befriedigung der Forderungen der Gläubiger genutzt werden können.
Allerdings kann das auch nach hinten losgehen:
Aktuell habe ich einen Fall indem ein Selbstständiger mit seiner Tätigkeit 2010 insolvent gegangen ist, eine neue selbständige Tätigkeit aufgenommen hat und damit 2014 insolvent gegangen ist. Im ersten Insolvenzverfahren hat der Selbstständige 2016 sogar die Restschuldbefreiung bekommen. Ich bin mal gespannt, was im kommenden Jahr im zweiten Verfahren passiert…
Dein,
Ebenezer
Da hast Du aber so gut wie nichts verstanden.
Wenn Du die Antwort von @X_Strom gelesen und verstanden hättest, wüßtest Du, dass es einen feuchten Kehricht wert ist, sich hier an einzelne Zahlen und Ziffern zu klammern. Kein Richter wird Dir abnehmen, dass für Dich im konkreten Zusammenhang Schulden bei 19 Gläubigern noch überschaubar sind. Du gerätst bereits bei drei Gläubigern ins völlig haltlose Rudern, und das lässt sich ggf. Deinem Vortrag beim Insolvenzgericht ohne weiteres entnehmen.
Schöne Grüße
MM
Ach Mist.
Ich erleb es öfters so, dass nach der Insolvenz eines Einzelunternehmers es oft die Ehefrau ist, die eine Kapitalgesellchaft in einem ähnlichen Gewerbe begründet. Gerne eine Limited oder UG.
Hallo XStrom,
oder die Kinder, Lebensabschnittsgefährten, Freunde oder irgendwelche Dummköpfe von der Straße. Und der ursprüngliche Schuldner fährt dann aus dem Hintergrund heraus die nächste Firma vor die Wand…
Ja, das habe ich auch schon ein paar Mal erlebt. Leider habe ich bis heute kein Mittel dagegen gefunden, bzw. kenne mich auch nicht genug im Gewerberecht aus um einen Kniff zu finden, wie man solche Machenschaften von vornherein unterbinden kann.
Servus,
ist kaum möglich. Wohl aber in sehr vielen Fällen, den wahren Jakob am Strohmann vorbei per Durchgriffshaftung beim Schlawittchen zu kriegen.
Schöne Grüße
MM