Hallo Experten.
Mich interesssiert folgendes:
Der alte Pass ist fast abgelaufen.
Es wird ein neuer Pass beim Amt beantragt.
Wenn man beim „Vorsprechen“ (Antrag auf neuen Pass) den
alten Pass vorlegt, wird dieser dann einbehalten
bis der Neue dann ausgestellt wird?
Oder kann man den alten Pass wieder gleich mitnehmen?
Was wird eigentlich - es dauert ja 4 Wochen bis der neue Pass ausgestellt ist - bei den Behoerden geprueft?
Ob was strafrechtliches vorliegt?
Aber 4 Wochen + ?
Oder ist es technisch nicht so einfach den neuen Pass zu produzieren ?