Amtsärztliche Untersuchung

Rechtserheblich dürfte sein, dass der Dienstherr keine Gründe angibt sondern lediglich auf die bestehende Fürsorgepflicht hinweist. Wäre das ausreichend, hätte der Amtsarzt viel zu tun…

Grüße mki

Hallo,

wenn du Konkretes willst, solltest du in der Fallschilderung (zumindest auf Nachfragen) auch Fakten liefern. Beamtenrecht hat mit „normalem“ Arbeitsrecht kaum etwas zu tun und fürs Spekulieren ist mir meine Zeit zu schade.

&Tschüß
Wolfgang

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hallo,

selbst als Beamter könnte man schon mal gehört haben, daß Amtsärzte

in Behörden idR auch die Funktion des Betriebsarztes wahrnehmen…

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