Ich, - schon wieder
Also, ich wundere mich schon über gar nichts mehr. FPÖ-Chef Strache hat ein Naheverhältnis zum NS. Ich darf das nach einem Gerichtsurteil über ihn schreiben. Jetzt sind Fotos, die ihn mit verurteilten Neonazis bei einer Wehrsportübung (jaja, ich weiß, Farbklecksspiele) und eines mit mehr oder weniger eindeutigem Gruß (jaja, 3 Bier oder weiße Spritzer) aufgetaucht, die ihn auch in der Öffentlichkeit noch näher an diese unselige Ideologie rücken.
…
In unserem südlichsten Bundesland spielt sich auch so einiges ab: Jörg Haider (BZÖ), Landeshauptmann (Ministerpräsident) von Kärnten verhindert ja seit Jahren (Jahrzehnten?) die Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln in zweisprachigen Gebieten.
Vorsichtig ist jetzt eine Diskussion über die Amtsenthebung der beiden in Gang gekommen.
Was meint Ihr? Ich hätte (ich glaub ja nicht, dass es dazu kommt) obwohl ich diese beiden Herren für unsere moderne Demokratie nicht ganz würdig erachte ein ungutes Gefühl, wenn das bei der jetzigen Aktenlage so einfach geht. Auch hätte ich ein sehr ungutes Gefühl wenn es nicht gehen würde, man sie also z. B. wegen erwiesener Wiederbetätigung oder Nichteinhaltung von Bundesgesetzen nicht amtsentheben könnte.
Was meint Ihr? Wie würde so was ablaufen in Deutschland ablaufen? In der Schweiz?
Servus
Euer Herbert
Servus
Parteivorsitzende können (logischerweise) nur über ein innerparteiliches Verfahren gestürzt werden. Dazu muss man natürlich die Parteisatzung lesen, wie das genau geht.
Ministerpräsidenten In Deutschland zu stürzen ist von Bundesland zu bundesland verschieden.
In Bayern ist das gar nicht so einfach.
Wenn der Ministerpräsident das Vertrauen des parlamentes verloren hat, dann Muß er zurücktreten. das parlament kann ihn aber faktisch nicht zwingen. Sollte er also nicht zurücktreten, dann muß das parlament ihn via Verfassungsgerichtshof des Amtes entheben.
Daneben hat aber DAS VOLK die Möglichkeit, via Volksbegehren und Volksentscheid Neuwahlen herbeizuführen. das neu konstituierte Parlament kann dann einen neuen MP wählen.
zum aktuellen Fall:
Sollte jemand in der Deutschen Politik tatsächlich massiv bräunliche Sumpfblüten oder antisymmetrisches Gedankenschlecht verbreiten, dann ist derjenige politisch tot.
Entsprechende Fälle bitte im Archiv nachlesen.
Gruß
Mike
Servus Mike,
vielen Dank. Ich nehme an, dass der juristische Sachverhalt in Österreich wohl ähnlich ist, aber vielleicht schaltet sich ja Patrick diesbezüglich noch ein.
zum aktuellen Fall:
Sollte jemand in der Deutschen Politik tatsächlich massiv
bräunliche Sumpfblüten oder antisymmetrisches Gedankenschlecht
verbreiten, dann ist derjenige politisch tot.Entsprechende Fälle bitte im Archiv nachlesen.
antisymmetrisches Gedankenschlecht ist gut *g*
Ich hoffe immer noch dass es in Österreich auch so ist, oder irgendwann sein wird. Herr* Haider ist im Großteil von Österreich (außer Kärnten) schon ziemlich scheintot.
Herr* Strache richtet sich wohl selbst. Naja, immerhin hat er sich heute öffentlich vom NS distanziert, was ja Herr* Haider nie wirklich (meines Wissens) getan hat.
* ob sich diese Subjekte den Titel ‚Herr’ verdient haben, bin ich mir sehr unsicher.
Servus
Herbert
Ich, - schon wieder
Also, ich wundere mich schon über gar nichts mehr. FPÖ-Chef
Strache hat ein Naheverhältnis zum NS. Ich darf das nach einem
Gerichtsurteil über ihn schreiben.
Wenn es ein solches Gerichtsurteil gibt, so heißt das noch lange nicht, daß diese Behauptung auch stimmt, wenn man Strache so bezeichnet.
Es gibt ein Gerichtsurteil eines Kölner Amtsrichters, wonach jeder jeden Nazi nennen darf. Das sei keine Beleidigung oder so ähnlich.
Und trotzdem ist nicht längst jeder ein Nazi.
Servus Info,
Ich, - schon wieder
Also, ich wundere mich schon über gar nichts mehr. FPÖ-Chef
Strache hat ein Naheverhältnis zum NS. Ich darf das nach einem
Gerichtsurteil über ihn schreiben.Wenn es ein solches Gerichtsurteil gibt, so heißt das noch
lange nicht, daß diese Behauptung auch stimmt, wenn man
Strache so bezeichnet.
also… ich bin ja juristisch ziemlich ungebildet. Aber wenn ich solche Urteile höre, mache ich mir meine Gedanken…
Es gibt ein Gerichtsurteil eines Kölner Amtsrichters, wonach
jeder jeden Nazi nennen darf. Das sei keine Beleidigung oder
so ähnlich.Und trotzdem ist nicht längst jeder ein Nazi.
Da dürfte es also einen Unterschied zwischen Deutschland und Österreich geben. In Österreich, das schließe ich aus dem Urteil, ist es also eine Beleidigung jemanden Nazi zu nennen. - das gefällt mir
Ich würde ja Strache nicht ein Naheverhältnis zum NS andichten, wenn ich nicht daran glauben würde UND wenn es nicht per Gerichtsurteil erlaubt ist. Dass er ein Idiot ist, das sage oder schreibe ich nicht (auch wenn ich davon überzeugt bin), solange mir das nicht ein Gerichtsurteil erlaubt.
Wie auch immer…
Servus
Herbert
Servus Herbert,
Dass er ein Idiot ist,
das sage oder schreibe ich nicht (auch wenn ich davon
überzeugt bin), solange mir das nicht ein Gerichtsurteil
erlaubt.
Immerhin darfst du das aber über die BZÖ-Truppe sagen.
Das ist doch immerhin etwas, oder? )
Seawas
Barney
Servus Barney
Dass er ein Idiot ist,
das sage oder schreibe ich nicht (auch wenn ich davon
überzeugt bin), solange mir das nicht ein Gerichtsurteil
erlaubt.Immerhin darfst du das aber über die BZÖ-Truppe sagen.
Das ist doch immerhin etwas, oder? )
Ich darf das wirklich? Achja wirklich! Das genieße ich jetzt:
Die BZÖler sind Idioten, IDIOTEN IDIOOOOOOTEN!!!
das hat gut getan.
Dongschee und Searwas
Herbie
Hallo!
Also der Landtag kann den LH jederzeit abwählen und braucht dafür keine Begründung. Ist ja 1991 schon einmal passiert als Haider die „ordentliche Beschäftigungspolitik“ im Dritten Reich gelobt hat.
Die Komponente die hier noch dazu kommt ist, dass hier gesetz- bzw. verfassungswidrig gehandelt wird, was für einen Rechtsstaat unakzeptabel ist. Nach wie vor gibt es keinen gesetzeskonformen Zustand in Südkärnten, das ist eigentlich klar, das Problem ist, wer von der Exekutive genau zuständig ist, für einen gesetzeskonformen Zustand zu sorgen, wobei der VfGH in einer seiner letzten Entscheidungen hiezu schon Ausführungen gemacht hat, was sehr wohl den Schluss zulässt, dass den LH hier eine rechtliche Verantwortung trifft (aus diesem Grund hat ja zwischenzeitig auch die StA Vorerhebungen wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches gegen Haider eingeleitet).
Eines ist aber interessant und das scheint mir besonders wichtig: die Vollziehung des Volksgruppenrechtes (und dazu gehört die Zweisprachigkeit aller Beschriftungen, nicht nur der Ortstafeln!) ist Bundessache und fällt in die Kompetenz der BReg, die BReg wäre daher rechtlich verpflichtet und berechtigt einzuschreiten, sie müsste also dem LH eine Weisung erteilen - dafür ist die BReg zu feig und das ist der wahre Skandal an der Sache!! Eigene politische Feigheit der Bundesregierung wird im Endeffekt dem VfGH aufgebürdet - das ist ein rechtsstaatlicher Skandal, den es in der 2. Republik noch nicht gegeben hat.
Gruß
Tom
Servus Tom,
natürlich hast Du recht, dass das ein Skandal ist, und was für einer!*
Allerdings, die Bundesregierung hat ja schon längst die Weisung gegeben, und der Bundespräsident urgiert.
Dem Kasp… äh Verzeigung, dem Landeshauptmann fallen halt die urigsten Dinge wie verrücken der Ortstafeln, oder kleine slowenische Aufschriften anschrauben usw. usf ein. Dann ist der Ball wieder beim Verfassungsgerichtshof usw…
Vielleicht sollte ihm ja jemand klar machen, dass wir in einer Republik leben, und nicht in einem Kasperltheater (obwohl…)
Welche Möglichkeiten hat die Republik, Bundesrecht durchzusetzen?
* naja, der größte Skandal… schauen wir mal was bei den Ausschüssen noch so rauskommt…
Servus
Herbert
Nichteinhaltung von Bundesgesetzen nicht amtsentheben könnte.
Was meint Ihr? Wie würde so was ablaufen in Deutschland
ablaufen? In der Schweiz?
In Deutschland? gar nicht- sonst gäbe es hier schon gar keine Politiker mehr.