Mein ehemaliger Arbeitgeber hat regelmäßig Pakete verschickt. Immer mal wieder konnten diese nicht übergeben werden (aus der verschiedensten Gründen). Bei keinem dieser Pakete mussten wir nachträglich eine Versandgebühr für den Rückweg erstatten.
Allerdings habe ich eben erst nachgesehen, die DHL behält sich in ihren Geschäftsbedingungen vor, eine Gebühr zu erheben:
4.4 Ist die Sendung nach Abschnitt 2 von der Beförderung ausgeschlossen oder wurde die Sendung aus Zollgründen unterbewertet oder kann der Empfänger nicht angemessen ermittelt werden oder verweigert der Empfänger die Annahme der Sendung oder die Zahlung von Zöllen oder sonstigen Versandkosten, so ist DHL Paket verpflichtet, sich um die Rückbeförde- rung der Sendung zum Absender zu bemühen; die Kosten der Rückbeförderung trägt der Absender.
[Hervorhebung von Pierre]
Also muss ich mit meiner Aussage wohl zurück rudern. @anon45385584, wie ich jetzt weiß, darf zumindest die DHL die Kosten für die Rücksendung dem Absender in Rechnung stellen. Aber sie nutzt dieses Recht offensichtlich selten.
Sollten in Deinem Fall dem Händler tatsächlich Kosten durch die Rücksendung entstehen, sehe ich das Recht, dass der Händler dem Kunden diese Kosten in Rechnung stellt. Aus meiner Sicht ist spätestens mit dem Absenden der Ware erfolgreich ein Kaufvertrag zustande gekommen. Damit entspricht die „Stornierung“ eher dem gesetzlich geregeltem Widerruf. Und da trägt der Kunde per Gesetz die Kosten der Rücksendung bei Widerruf. Wobei natürlich in diesem Fall der Händler seine Kosten dem Kunden gegenüber belegen muss. Er kann also dem Kunden nicht einfach eine Rechnung z.B. über 25 € schicken.
Aber in der Praxis kann das auch anders, sehr kulant geregelt sein. Zu Weihnachten bestellte ich mir einem deutschen Markenhersteller einen Kopfhörer. Lieferanschrift war meine Arbeitsstelle. Weil ich plötzlich erkrankte, verweigerte mein AG die Annahme des Paktets. Ob Kosten für die Rücksendung entstanden, kann ich leider nicht sagen, weil der Hersteller/Händler die komplette Kaufsumme innerhalb weniger Tage komplett zurück erstattete und nichts weiter berechnete. Eine erneute Bestellung an meine Privatadresse wurde ohne Murren ausgeführt. Ich empfand das als sehr kundenfreundlich.
Grüße
Pierre
P.S.: meine Einschätzung der rechtlichen Lage stellt nur meine persönliche Meinung dar und beruht auf meinem lückenhaften Wissen. Ich kann und will eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Verbindliche Informationen kann im Zweifelsfall nur ein Anwalt geben.