Antwort-Briefumschlag für anderen Zweck aufheben

Hallo,
angenommen eine private Krankenversicherung verschickt eine Kundenumfrage samt beigelegtem Antwort-Briefumschlag an einen Versicherungsnehmer. Die Teilnahme ist freiwillig. Nun möchte der Kunde den Antwort-Briefumschlag lieber aufheben bspw. für das postalische Einreichen von Arztrechnungen, um hier kein Porto zahlen zu müssen.
Ist dies zulässig?

Christoph

Ja, Hauptsache die Anschrift ist die gleiche !
Was bei einer Umfrage der Kasse nicht unbedingt der Fall sein müsste. dafür hat man vielleicht ein extra Postfach eingerichtet um diese Umfragerücksendungen zu trennen.

Aber sonst kann ein Sparfuchs den Freiumschlag natürlich nutzen.

Ich mag solche (ängstlichen) Fragen ! Da will man jede Gelegenheit nutzen um 70 Cent zu sparen, traut sich aber nicht :smile:

MfG
duck313

Was spricht dagegen? Höchstens der in Geld umgerechnete Zeitaufwand, den Du mit dieser Frage ausgelöst hast. Bei mir wären das schon mal 8 cent. Kannst Du mir ja überweisen.
LG
Amokoma1

Hallo Duck.
Die Anfrage klang irgendwie schwäbisch…
Sch

Wohl eher nicht, da es sich ja um einen Antwortumschlag handelt, der dir für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt worden ist. Das mag zwar funktionieren, weil eine Verfolgung dieses Vorgangs aufgrund des geringen erschlichenen Betrags eher unwahrscheinlich ist, aber das heißt nicht, dass das in Ordnung ist.

Hallo,

nein, natürlich nicht. Der Umschlag ist für die Umfrage gedacht und die Übernahme des Portos dient dazu, die Antwortbereitschaft zu erhöhen. Es ist also offensichtlich, daß die Versicherung einem nicht einfach mal eine Runde Porto ersparen möchte, sondern daß der Umschlag für diesen einen Zweck gedacht ist.

Mal ganz davon abgesehen, daß für solche Umfragen gerne mal externe Dienstleister eingesetzt werden, d.h. Dein Schreiben wird im Zweifel die Versicherung gar nicht erreichen.

Gruß
C.

Ein Sparfuchs kann auch Hundert Ikea-Bleistifte mitnehmen. Das wird von Ikea vielleicht nicht verfolgt, ist aber trotzdem Diebstahl.

Und genau so sehe ich das auch hier.

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Du erweckst mit der Benutzung des Werbeantwort-Umschlags den Eindruck, du würdest den vorgesehen Zweck des Umschlags erfüllen.
Die Versicherung freut sich also über deine Teilnahme und gibt dafür gerne die 70ct aus - bekommt aber gänzlich andere Unterlagen.

Kommt es hart auf hart, dann frage ich mich, warum man nicht sagen kann:
Du hast unter Vorspiegelung falscher Tatsachen das Vermögen der Versicherung um 70ct geschädigt, um dir dadurch selber einen Vermögensvorteil von 70ct zu verschaffen.

(Strafbar gemäß §263 StGB als Betrug.)

Da wäre ich mal auf eine Verhandlung gespannt. Da die Bleistifte da rumliegen, damit man sie mitnimmt, kann man von einer generellen Rechtswidrigkeit nicht ausgehen. Also müßte von einem Gericht entschieden werden, ab wann die Mitnahme mehrerer Stifte so grob offensichtlich nicht im Sinne des Betreibers ist, daß der Täter nicht nur nicht mehr davon ausgehen konnte, im Sinne des Betreibers zu handeln, sondern sogar ein Verbotsirrtum ausgeschlossen ist.

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