Hallo allerseits,
ich bin auf diesen Artikel ( http://www.sueddeutsche.de/muenchen/774/499057/text/ ) gestoßen, ein Münchner Anwalt verklagt einen Wirt auf Schadensersatz und Unterlassen, weil dieser nach Angaben des Anwalts vom Türsteher mit dem Hinweis, er „müsse darauf achten, dass nicht so viele Männer rein kommen“ am Eingang abgewiesen wurde und beruft sich auf das AGG.
Ich persönlich fände dies, sollte der Anwalt Recht bekommen, einen doch sehr starken Eingriff in die Selbstbestimmung des Einzelnen, der Wirt sollte, abgesehen vom Minderjährigenschutz und ähnlichem frei darüber entscheiden, ob und mit wem er einen Vertrag schließt. Bei Arbeitsverhältnissen finde ich diese Einschränkung der Privatautonomie gerechtfertigt, aber auch bei einem Lokalbesuch? Was könnte man parallel dazu dann ebenfalls torpedieren? Den Frauentag in der Sauna?
Nun interessiert mich eure Meinung dazu!