Anwaltskosten im kleinen Schadensfall

Hallo zusammen,

wie geht man am besten vor, wenn jemand mir einige hundert Euro gestohlen hat (bzw. hat für die Ware nichts bezahlt, als Sicherheit aber den Perso hinterlassen)?
Anzeige bei der Polizei, oder per Anwalt das Geld zurückfordern? Ein Anwalt kostet ca 190 Euro für das Erstberatungsgespräch. Das rentiert sich ja fast nicht mehr mit dem Anwalt zu drohen, wenn man nichtmal ein Beratungsgespräch führen kann, um zu erfahren, ob man überhaupt Chancen hat (und ob der Täter überhaupt noch das Geld hat).

Die Polizei hat bereits in 5 Fällen einen Täter ausfindig machen können, jedoch konnte wegen Asylstatus, Arbeitslosengeld-Beziehungsstatus, etc. nie Geld zurückgefordert werden. D.h. sie kamen straffrei davon, oder waren minderjährig.

Meine Frage eigentlich also: Wie geht man vor, wenn jemand mich beklaut? Polizei, weil kostenlos, aber zahnlos? Oder Rechtsanwalt, der mich mehr kostet als ich wohl bekommen könnte…? Oder wieder in den sauren Apfel beissen und hoffen, dass alles gut wird das nächste mal?

Nachtrag: Personalausweis des Täters ist in meinem Besitz. Ist das von Vorteil? Oder reisst mir die Polizei den auch noch weg (und übergibt ihn dem Eigentümer), wenn ich den zur Wache bringe? Irgendwie scheint der Täter sich sicher zu sein, dass ihm keiner was kann. :\

Natürlich darfst du den Personalausweis von dem nicht behalten. Aber wenn du zur Polizei gehst und eine Anzeige machst, werden doch dessen Personalien festgestellt, und es wird wohl auch ermittelt, wenn die Identität des Täters schon feststeht.
Dann brauchst du doch den Personalausweis nicht mehr.

Oder willst du den Täter erpressen (Geld her, oder ich zerschnipsele den Ausweis)?

Bei einem Täter, der seinen Personalausweis im Austausch gegen Waren von ein paar hundert Euro beim Geschädigten lässt, würde ich aber stark annehmen, dass da nichts zu holen ist. Der ist doch dümmer als die Polizei erlaubt.

Wenn der Perso nicht gefälscht ist …

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Hallo!

Du hast Personen mit unklarer oder schlechter Bonität Ware auf Kredit geliefert bzw. ausgehändigt. Das ist einfach ziemlich (entschuldige bitte den klaren Ausdruck) dämlich. Irgendein hinterlegter Perso dient lediglich der Feststellung der Identität und kann keine Sicherungszwecke erfüllen.

Wenn diese Personen kein Geld haben, kann auch ein Anwalt kein Geld herausholen. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

Strafrechtlich liegt möglicherweise Eingehungsbetrug vor, eine Anzeige würde ich auf jeden Fall erstatten. Anzeige erstatten kannst du auch ohne Anwalt, dann entstehen keine Kosten.

Schöne Grüße!

Das fände ich auch in dem Falle nicht klug, meines Wissens sind gefälschte Ausweise sehr teuer.

Außer es ist eine schlechte Fälschung, oder es ist einfach der Ausweis einer anderen, ihm ähnlich sehenden Person. - Die wüsste allerdings vielleicht, wem sie ihren Ausweis geliehen hat.

Um es also zusammenzufassen: Eine Person kann hunderte oder tausende Euro stehlen und kann nicht belangt werden, da sie bereits alles ausgegeben hat. Bis zum nächsten Diebstahl oder wie läuft es im Land? Ich meine wozu Anzeige erstatten?
Wenn es Anzeige gegen Unbekannt wäre, ok, aber ich habe alle möglichen Informationen und Beweise zum Täter und dennoch kann der Staat nichts tun? Er soll die Schulden abarbeiten in meinem Garten. Oder fällt das in die rechtliche Kategorie der „Unmöglichkeit“?

Sorry für den rant, aber ich weiss echt nicht mehr weiter mit diesen Gesetzen, die zum Schutz von Tätern erschaffen worden zu sein scheinen.

Ist eine ausgezeichnete Fälschung, bzw. Original, also altes Format (größer als die aktuellen), noch bis Mitte 2020 gültig. Interesse?

Hm, natürlich darf ich den Ausweis nicht behalten. Natürlich darf der Täter das Geld verprassen, denn dann ist er freigesprochen von jeglicher Schuld. Was ist das bloß für eine erbärmliche gesetzliche Lage? Er gibt mir kein Geld, ich gebe ihm keinen Ausweis. Würde ich jetzt von der Polizei deshalb belangt werden? :smiley: Das wär’s ja noch.

Zivilrechtlich, also gerichtliches Mahnverfahren erwirken und einen Titel, der dann dreißig Jahre gültig ist.

wenn man einen vollstreckbaren Titel hat, dann wird er es ja abarbeiten, nur halt nicht sofort und gleich, sondern bröckerlweise über viele Jahre…

Die Person hat nichts gestohlen! Du hast ihr die Ware freiwillig gegeben und dafür lediglich den Personalausweis einbehalten, in der der Hoffnung die Ware noch bezahlt zu bekommen.
Jetzt zahlt diese Person nicht und du hockst auf einem Perso den diese Person anscheinend nicht braucht.

Vielleicht lernst du daraus: Ware nur gegen Bargeld.

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Den Schuldner erpressen fällt aus, das ist ein Straftat.

Was ist denn mit den Waren? Kannst du die zurückfordern?

Unschädlich ist auf jeden Fall eine Anzeige zu erstellen. Damit ist der Fall aktenkundig. Der Schuldner hat dann Gelegenheit die Schuld zu begleichen. Kommt er dem nicht nach, kannst du einen sogenannten „Titel“ erwirken. Das hat oben ja schon jemand erwähnt.

Melde dich nochmal, wenn du dich entschieden hast.

WAS fabulierst du denn da?

Wenn die Person absolut kein Geld hat und das auch weiß, sich aber trotzdem etwas „kauft“ unter Vorgabe, das später bezahlen zu wollen, dann ist das Betrug. Das macht diese Person mehrmals? Dann wird es auch bald einmal die erste Freiheitsstrafe geben. Die Strafanzeige ist übrigens kostenlos, wenn du als Zeuge geladen wirst, gibt es Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Zivilrechtlich steht dir alles Legale offen - die Erwirkung eines Mahn- und Volstreckungsbescheides gegen die Person kostet natürlich ordentlich etwas, aber man benötigt keinen Anwalt dazu und bekommt einen Titel, der erst in 30 Jahren verjährt.

Die Erkenntnis, dass ein Personalausweis keinen Wert hat und daher als Pfand in etwa so gut geeignet ist wie eine Tennissocke, kommt etwas spät, aber sollte als Gewinn an Erfahrung gebucht werden.

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Das nächste Mal keine solchen Geschäfte mit Personen machen, bei denen von Vornherein zweifelhaft ist, ob sie „flüssig“ sind. Ware nur gegen Bargeld. Sofort.

Tja. Wer nix zu verlieren hat…
Andernorts stehen am nächsten Tag Sergej und Ivan vor der Tür und verlangen auf eindrucksvolle Weise und mit ausdrücklichem Nachdruck Geld oder Ware zurück. Das ist mitunter wirksamer als eine im Sande verlaufende Anzeige oder ein rechtlich einwandfreier Titel, der nix bringt, auch wenn er 300 Jahre gültig wäre, weil der Täter offiziell nie zu Geld kommt.
Schade eigentlich.

Gruß,

Kannitverstan

Auf keinen Fall! Ich habe einen, der noch bis 2021 gültig ist!

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