Arbeitgeber möchte erst kurz vor Urlaub genehmigen
Hi,
Urlaubsanspruch und seine Umsetzung sind im Bundesurlaubsgesetz geregelt.
Im §7 BUG steht:
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.
Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als 12 Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.
Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.
du siehst, grundsätzlich ist einiges geregelt, aber es ist doch sehr schwammig. Wie sehr, zeigen die Unternehmen, bei denen Betriebsferien dem Arbeitnehmer vorschreiben, wann er in Urlaub zu gehen hat. Die betrieblichen Belange stehen hier immer höher als die des Arbeitnehmers.
Und wann muss der Arbeitgeber über meinen Urlaubsantrag entscheiden?
Diese Frage ist gesetzlich leider nicht geregelt.
Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Regelungen enthalten.
Auch ohne eine solche Regelung hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber über den Urlaubsantrag zügig entscheidet.
Dazu gibt es einige Gerichtsurteile, die man aber kennen muss um sich darauf berufen zu können. Wenn die Fälle nicht ähnlich genug gelagert sind, nützt es einem nichts.
Aber Achtung: Auch wenn der Arbeitgeber keinen Urlaub erteilt, sollte der Arbeitnehmer seinen Urlaub trotzdem nicht eigenmächtig antreten (keine Selbstbeurlaubung!). Er muss vielmehr (notfalls) beim Arbeitsgericht auf Urlaubserteilung klagen (in der Regel: einstweilige Verfügung).
Vor einer solchen Klage sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber aber „hin + wieder“ an den Urlaubsantrag „erinnern“ und dabei ggf. deutlich machen, dass und warum für die Vorbereitung des Urlaubs eine baldige Entscheidung über den Urlaubsantrag erforderlich ist
Ist also alles nicht so einfach und man muss gut abwägen, ob man sich aus diesem Grund überhaupt mit seinem Arbeitgeber anlegen will/soll.
ich bin da immer für den direkten Weg. Einfach mal nett mit dem Chef zusammen sitzen und ganz offen nachfragen, von welchen Faktoren die Genehmigung des Urlaubes abhängig ist und wie der Chef das Problem mit zu buchendem Urlaub sieht. Vielleicht kann man sich ja auch einen Termin einigen, zu dem der Urlaub sicher genommen werden kann. Eine Einigung bei der sich keiner wie ein Verlierer fühlt und ein aufeinander zugehen ist immer besser. Schließlich kann es ja durchaus sein, dass eine Firma Aufträge immer sehr kurzfristig bekommt und daher nicht gut planen kann.
Gruß Ally